Der 63-Jährige, der eine Frau zerstückelt und im Neusiedler See versenkt haben soll, ist geständig. Er war erst im Oktober 2016 aus einer geschlossenen Anstalt entlassen worden.
Er hatte Teile der Leiche eingefroren – und er wollte sie nach eigener Aussage später „kosten“: Das sagte laut der Staatsanwaltschaft (StA) Eisenstadt jener 63-jährige Wiener, der eine Frau getötet, zerstückelt und im Neusiedler See versenkt haben soll. Vor drei Wochen waren die Leichenteile im See bei Rust entdeckt worden.
Der Beschuldigte, ein Seehüttenbesitzer aus Wien, ist geständig. Laut StA-Sprecherin Verena Strnad war das Opfer wohl eine Zufallsbekanntschaft. Der Mann soll die Frau Ende März in der Nähe des Wiener Westbahnhofs kennengelernt haben. Er habe sie dann mit nach Hause in seine Wohnung genommen – dort fand die Polizei später auch DNA-Spuren des Opfers. In der Wohnung seien die beiden in Streit geraten und der 63-Jährige habe die Frau erwürgt. „Im Anschluss daran hat er ihren Leichnam mehrfach zerteilt“, so Strnad. Dann sei er nach Rust gefahren, um vom Boot aus die Überreste im See zu versenken.
Laut „Kronen Zeitung“, die sich auf Zitate aus den Verhören beruft, gab der 63-Jährige an, die Tat nicht vorab geplant zu haben. Es sei vielmehr so gewesen: Als er die Frau berühren und intim werden wollte, habe diese begonnen, zu schreien – und das habe er nicht ertragen. Generell habe er Frauen oft als „gefühlskalt“ erlebt.
„Es gab keine Warnsignale“
Eine wichtige Rolle bei der Ausforschung des Verdächtigen spielten neben Leichenspürhunden, die bei dem Bootshaus anschlugen, vor allem ein Bekannter des Wieners. Er hatte sich bei der Polizei mit dem Verdacht gemeldet, dieser sei vielleicht rückfällig geworden.
Der Beschuldigte, ein gelernter Drucker, hatte sich nämlich wegen eines schweren Sexualdelikts zwanzig Jahre in Wien in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (Maßnahmenvollzug) befunden. Erst am 17. Oktober 2016 war er bedingt entlassen worden. Zuvor war dies dreimal abgelehnt worden. Für die bedingte Entlassung aus dem – von vornherein unbefristeten – Maßnahmenvollzug braucht es eine Stellungnahme der betreuenden Anstalt und ein Gutachten eines Sachverständigen.
Die Entlassung hat nur zu erfolgen, wenn nach dem Verhalten in der Anstalt, aufgrund der Persönlichkeit und Gesundheit des Insassen, der Vorgeschichte, seiner Entwicklung und der Aussicht auf ein guten Verlauf anzunehmen ist, dass keine Gefährlichkeit mehr besteht. Dabei wird eine Probezeit von zehn Jahren festgesetzt.
Bei der Entscheidung im Anlassfall wurde laut Wiener Landesgericht für Strafsachen berücksichtigt, dass der Beschuldigte bereits seit 2015 Freigänger war. „Er integrierte sich gut, zeigte sich einsichtig, selbstkritisch und stand – bis zuletzt – in engem Kontakt zu seinem Therapeuten und seinem Bewährungshelfer“, so Christina Salzborn, Sprecherin des Straflandesgerichts Wien. Nach der Entlassung habe er sich auch bis zum Frühjahr 2018 in einer betreuten Wohneinrichtung aufgehalten. „Er ging einer geregelten Tagesstruktur nach und hielt sämtliche Weisungen ein. Die Berichte der Bewährungshilfe und seiner Betreuer waren positiv und Erfolg versprechend.“
Im Frühjahr 2018 bezog er mit Zustimmung seiner Betreuer eine eigene Wohnung, absolvierte aber laut Gericht weiterhin die Therapie und hielt sich an die ihm erteilten Weisungen. „Es gab hier keine Warnsignale für uns“, so Salzborn. Der Mann, der trockener Alkoholiker war, soll auch bis zuletzt Treffen der Anonymen Alkoholiker besucht haben.
Auch Versuche, wieder im Berufsleben Fuß zu fassen, soll es gegeben haben. Das scheiterte aber offenbar an der Gesundheit. Er soll sich nach einer Operation im Krankenstand befunden haben.
Opfer-Identität unklar
Unklar ist noch immer die Identität des Opfers. Die Ermittler hoffen nun verstärkt auf Hinweise aus der Bevölkerung (Telefon: 059 133 103333 oder LPD-B-LKA@polizei.gv.at.). Laut Polizei soll die Frau 25 bis 30 Jahre alt, schlank und etwa 1,55 bis 1,65 Meter groß gewesen sein, mit rötlich-schwarzem, kurzem Haar und einer Zahnfehlstellung. Der „Kronen Zeitung“ zufolge stammt das Opfer nach Angaben des Beschuldigten „aus Ungarn oder der Slowakei“.
(Red./APA)