Bangen um Klagseinbringung

Die Presse
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Der Elektronische Rechtsverkehr war heute stundenlang gestört; inzwischen funktioniere er aber wieder, betont das Bundesrechenzentrum.

Für Aufregung unter Anwälten sorgten am Mittwoch Ausfälle beim Elektronischen Rechtsverkehr. Dadurch konnten etwa Klagen oder Berufungen nicht bei Gericht eingebracht werden. Problematisch war dies vor allem in jenen Fällen, in denen Rechtsmittelfristen ablaufen.

Seitens des Bundesrechenzentrums gab es am Mittwochnachmittag aber Entwarnung. Die Störung habe nur zwischen acht und elf Uhr bestanden. Seither könne es zwar noch zu Wartezeiten kommen, aber an sich seien Eingaben wieder möglich, erklärte eine Sprecherin der „Presse“.

Grund für den temporären Ausfall sei ein Speicherproblem am Server gewesen, erklärte das Bundesrechenzentrum. Nun seien diese Probleme behoben. Bei einem längerfristigen Ausfall hätten Anwälte auf den Papierweg umstellen und ihre Schriftstücke per Post aufgeben müssen, um die Fristen zu wahren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.05.2018)

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