Der Oberste Gerichtshof lässt einen niederländischen Radfahrer abblitzen, der sich auf einem Freeride-Parcours in Österreich verletzt hat.
Wer ist schuld, wenn ein Mountainbiker auf einer Hindernisbahn stürzt und sich die Knochen bricht? Mit dieser Frage hatte sich der Oberste Gerichtshof auseinanderzusetzen, nachdem ein Niederländer auf einem Freeride-Parcours in Österreich an einem Hindernis schmerzhaft gescheitert war.
Der Mann war mit einer Gruppe erfahrener Mountainbiker aus seiner Heimat in Österreich unterwegs gewesen. Die Fahrt auf dem anspruchsvollen Parcours – er umfasste Hindernisse für weite Sprünge und hohe Luftstände – sollte der krönende Abschluss einer mehrtägigen Erkundung des Landes mit Mountainbikes sein.