BVT-Affäre: Dritte Suspendierung aufgehoben

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++ THEMENBILD ++ BUNDESAMT FUeR VERFASSUNGSSCHUTZ UND TERRORISMUSBEKAeMPFUNG (BVT)APA/HERBERT NEUBAUER
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Nach Aufhebung der Suspendierungen von BVT-Direktor Peter Gridling und eines weiteren BVT-Mitarbeiters musste die Disziplinarkommission im Innenressort einen weiteren Dämpfer hinnehmen: Auch die Suspenierung von BVT-Referatsleiter H. wurde nun rückgängig gemacht.

Referatsleiter H. des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) soll einen Kollegen "rechtswidrig dabei unterstützt haben", Kopien von geheimen, personenbezogenen Daten anzufertigen. Dadurch sollen die betroffenen Personen in ihren Rechten auf Datenschutz verletzt worden sein. Dies sagte im März 2018 die Disziplinarkommission des Innenressorts. Und suspendierte H. In Wahrheit aber gebe es gar keinen begründeten Verdacht gegen H. Sagt nun das Bundesverwaltungsgericht. H., so heißt es in dem der "Presse" vorliegenden Erkenntnis, "wird (...) nicht vom Dienst suspendiert".

Die Abfuhr des Gerichtssenats fällt deutlich aus. So wird in dem 15-seitigen Schriftsatz weiter festgehalten: "Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts sind den vorliegenden Unterlagen jedoch keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte zu entnehmen, um daraus mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit die Annahme ableiten zu können, der Beschwerdeführer habe die ihm vorgeworfene Tathandlung auch tatsächlich begangen."

Und: "Die von der Staatsanwaltschaft angeführten gleichlautenden Aussagen von zwei anonymisierten Zeugen, dass die Herstellung von Kopien in diesem Umfang nur durch das (...) Referat bewerkstelligt hätte werden können, dessen Leiter der Beschwerdeführer sei, sind mangels Kenntnis konkreter Umstände (...) lediglich als Mutmaßung zu werten (...).

Strafverfahren an sich kein Suspendierungsgrund

Vor allem aber stört das Bundesverwaltungsgericht, dass die Suspendierung eben auf Angaben anonymer Personen beruhe. Und dass die Kommission den Referatsleiter offenbar allein aufgrund der Tatsache seines Dienstes enthoben habe, dass ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauches anhängig sei. Freilich gilt in diesem noch laufenden Strafverfahren nach wie vor die Unschuldsvermutung. Ob auch das Strafverfahren eingestellt wird oder ob es zu einer Anklage kommt, ist noch offen.

Auf "Presse"-Anfrage sagt der Anwalt von H., Wolfgang Kleinhappel, zur Aufhebung der Suspendierung: "Das Bundesverwaltungsgericht hat unsere Auffassung bestätigt. Es lagen und liegen keine Gründe für eine Suspendierung vor. Es gab nie einen konkreten Verdacht."

In der BVT-Affäre, die nun, wie berichtet, zu einer Neustrukturierung des Verfassungsschutzes führen wird, geht es in erster Linie eben um den Vorwurf, Daten seien unerlaubt aufgehoben anstatt gelöscht worden. Und auch um den Vorwurf der unerlaubten Weitergabe von nordkoreanischen Pass-Mustern an Südkorea. Es wird namentlich gegen fünf Beamte ermittelt.

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