Zwei Gastronomiebetriebe, eine Nichtraucherin und deren Vater rufen - neben der Stadt Wien - das Gericht zur Prüfung der von Türkis-Blau erlassenen Regelungen an.
Nicht nur die Gemeinde Wien bekämpft die Aushebelung des Rauchverbots in der Gastronomie beim Verfassungsgerichtshof. Am Montag haben auch zwei Gastronomiebetriebe und eine jugendliche Nichtraucherin sowie deren Vater den Verfassungsgerichtshof zur Prüfung der im April erlassenen Regelungen angerufen.
"Die eingebrachten Individualanträge sind ein Zeichen der Zivilgesellschaft gegen den vom Gesetzgeber verordneten Rückschritt beim Schutz der Gesundheit von Gästen und Arbeitnehmern", meinte der Gastronom Markus Artner in einer Stellungnahme am Dienstag. Seiner Ansicht nach hätte das generelle Rauchverbot die Wettbewerbsverzerrungen unter den Gastronomiebetrieben sowie die mit dem jahrelangen Hin und Her verbundenen unternehmerischen Unsicherheiten beseitigt.
Laut Gerald Otto, Rechtsvertreter der Antragsteller, seien die formalen Hürden für einen Erfolg der Individualanträge hoch. Dennoch: "Materiell bestehen gute Argumente, dass die im April beschlossene Aufhebung des eigentlich ab 1. Mai geltenden Rauchverbots verfassungswidrig ist."
Wien: "Abstraktes Normenkontrollverfahren"
Die Wiener Landesregierung leitete am Dienstag unterdessen die Prüfung des Rauchergesetzes durch das Höchstgericht offiziell in die Wege. Der entsprechende Beschluss wurde in einer Sitzung der Landesregierung gefasst. Wien will mit der VfGH-Klage die von der Bundesregierung erteilte Raucherlaubnis in der Gastronomie kippen.
ÖVP und FPÖ hatten im Nationalrat das eigentlich ab dem 1. Mai geltende Rauchverbot rückgängig gemacht. Seither darf unter bestimmten Voraussetzungen in Lokalen weiter geraucht werden. Rein formal handelt es sich bei dem Vorgehen Wiens nun um ein "abstraktes Normenkontrollverfahren". Das bedeutet, dass nicht anhand eines Einzelfalls geprüft wird.
Wien ortet beim geltenden Rauchergesetz unter anderem eine Ungleichbehandlung. Denn es würden Arbeitnehmer an allen anderen Arbeitsstätten vor Passivrauch geschützt, in der Gastronomie jedoch nicht. Weiters wird ins Treffen geführt, dass Kinder und Jugendliche, die noch nicht rauchen dürfen, trotzdem Zugang zu den Lokalen hätten. Wien sieht die Regelung zudem auch kritisch, weil auch Nichtraucherbereiche betroffen seien, wie es heißt - wobei auf entsprechende Messergebnisse verwiesen wird.
(APA)