Vollverschleierung wird in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Gebäuden untersagt.
Den Haag. Nach Frankreich, Österreich, Dänemark und Belgien bekommen nun die Niederlande ein Burka-Verbot. Es ist allerdings auf Teile der Öffentlichkeit beschränkt. Das Gesetz, das völlige Verschleierung verbietet und vom Parlament bereits 2017 verabschiedet worden war, wird in Kürze den Senat passieren und in Kraft treten.
Verboten wird Komplettverschleierung in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, also etwa in Zügen, Gerichten, Spitälern und Schulen. Erfasst sind auch Nikabs (Kopfbedeckungen, die nur Augenschlitze freilassen), Sturmhauben und ähnlich unkenntlich machende Kleidungsstücke. Es drohen Strafen bis gut 400 Euro.
Außerhalb öffentlicher Verkehrsmittel und Gebäude, also etwa auf der Straße, gilt das Verbot nicht. Seit 2005 wurde darüber debattiert. Befürworter sehen solche Verschleierungen als Symbol für Unterdrückung von Frauen, islamischen Kulturkampf und unvereinbar mit westlichen Werten. (htz)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.06.2018)