Länger offen, mehr Gastronomie

Die Tarife für den Lebensmittelhandel bleiben unverändert.
Die Tarife für den Lebensmittelhandel bleiben unverändert.(c) Clemens Fabry
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Die kürzlich präsentierte neue Marktordnung tritt im Oktober in Kraft – mit vielen Änderungen.

Der lang erwartete und Mitte Juni präsentierte Entwurf zur neuen Marktordnung, die derzeit in Begutachtung ist und am 1. Oktober in Kraft treten soll, sieht unter anderem längere Öffnungszeiten, höhere Tarife und eine neue Aufteilung zwischen Gastronomie und Lebensmittelhandel vor.

Diese Marktordnung, die in Zusammenarbeit mit den Bezirken entwickelt wurde, klärt laut der zuständigen Stadträtin, Ulli Sima (SPÖ), vor allem den Graubereich mit den Nebenrechten für Lebensmittelhändler – also die Erlaubnis, an maximal acht Sitzplätzen Speisen und Getränke zu servieren. „Mir liegt der Schutz des Lebensmittelhandels sehr am Herzen“, sagte Sima. Natürlich gelte es aber auch, die Gastronomie auf Märkten zu erhalten. „Es gibt ein klares Bekenntnis von mir zur Gastronomie.“

Die Probleme seien entstanden, weil es bisher nur zwei Kategorien gegeben habe: den Lebensmittelhandel und die Gastronomie. Mit der neuen Marktordnung wird für die Lebensmittelhändler mit Nebenrechten eine eigene Kategorie geschaffen. Außerdem wurde ein neues Tarifmodell entwickelt: Auf die Gastronomie kommt ein Plus von zehn Prozent zu. Für einen Gastronomiestand auf dem Brunnenmarkt mit 17 Quadratmetern müssen künftig beispielsweise 118 Euro statt 107 Euro monatlich gezahlt werden.

Die Tarife für den Lebensmittelhandel bleiben dagegen unverändert. Die Lebensmittelhändler mit Nebenrechten, die bisher zum Lebensmittelhandel gezählt haben, müssen künftig höhere Tarife bezahlen, die sich zwischen jenen der Gastronomie und jenen des Lebensmittelhandels bewegen.


Rauchverbot in Innenräumen.
Neu ist auch, dass in Innenräumen auf Märkten künftig ein Rauchverbot gelten soll – wobei von dieser Regelung auch die Gastronomiebetriebe umfasst sind. Außerdem wurde ein Verbot von Käfigeiern und Tierpelzen durchgesetzt.

Leerstände sollen durch verpflichtende Kernöffnungszeiten verringert werden. Alle Marktstände müssen künftig von Montag bis Freitag zumindest von 15 bis 18 Uhr und am Samstag von acht bis zwölf Uhr offen haben. Generell wurde eine Ausweitung der Öffnungszeiten vereinbart: So darf der Lebensmittelhandel – analog zu den Supermärkten – von Montag bis Freitag bis 21 statt nur bis 19 Uhr und am Samstag bis 18 statt bis 17 Uhr geöffnet haben. Gastronomiebetriebe dürfen von Montag bis Samstag bis maximal 23 Uhr geöffnet haben.

Ein weiterer Punkt, der neu geregelt wird, sind die Vergaben. Bei einer Neuvergabe wird ein Stand zunächst auf 15 Jahre befristet vergeben, danach kann der Vertrag immer um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Dadurch soll „Fantasieablösen“ in Millionenhöhe Einhalt geboten werden.

Die Stadt will außerdem die Etablierung von Markthallen nach dem Vorbild von Barcelona, London oder Rotterdam vorantreiben. Ein möglicher Standort wäre beispielsweise das Stadtentwicklungsgebiet Nordbahnhof. Die Markthalle soll nicht von der Stadt selbst, sondern von einem Privaten betrieben werden.

Der Großgrünmarkt fällt künftig nicht unter die Marktordnung. Er soll zu einer „modernen Warendrehscheibe“ weiterentwickelt werden und wird an die Wien Holding übertragen. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.07.2018)

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