Van der Bellen blockiert Ceta

Bundespräsident Alexander Van der Bellen
Bundespräsident Alexander Van der BellenREUTERS
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Der Bundespräsident will das EU-Abkommen mit Kanada so lange nicht unterzeichnen, bis der Europäische Gerichtshof darüber entschieden hat.

Wien. Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird das EU-Freihandelsabkommen Ceta mit Kanada vorerst nicht unterschreiben. Er will auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) warten. Entscheidend für sein Zuwarten sind die Zweifel, ob die geplanten Schiedsgerichte mit EU-Recht vereinbar seien, teilte die Präsidentschaftskanzlei am Mittwoch mit.

„Ich habe den Staatsvertrag zu Ceta, wie es meiner Aufgabe als Staatsoberhaupt entspricht, ausführlich und gewissenhaft geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist mit einem Vorbehalt positiv ausgefallen. Es gibt Zweifel, ob die Schiedsgerichte mit EU-Recht konform gehen. Sollte der EuGH entscheiden, dass Ceta mit dem Unionsrecht vereinbar ist, werde ich den Staatsvertrag umgehend unterzeichnen“, so der Bundespräsident.

Beim EuGH ist derzeit ein von Belgien initiiertes Verfahren anhängig, das die im Handelsabkommen enthaltenen Schiedsgerichte anzweifelt. Falls der EuGH diese Vorbehalte teilt, würde das bedeuten, dass alle Ratifizierungsschritte der Mitgliedstaaten nichtig seien und das Abkommen neu verhandelt werden müsse, so die Präsidentschaftskanzlei.

Van der Bellen stellt sich mit seiner Blockade gegen ÖVP und FPÖ, die in ihrem Regierungsübereinkommen eine Ratifizierung von Ceta vereinbart hatten und diese mit den Stimmen ihrer Parteien und der Neos im Nationalrat erreicht hatten.

 

„Keine Verzögerung“

Die Präsidentschaftskanzlei verweist auch auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Ludwig Adamovich, der als Berater des Bundespräsidenten tätig ist. Er schreibt darin: „Ich komme somit zum Ergebnis, dass keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Absicht des Bundespräsidenten bestehen, die Ratifikation von Ceta bis zum Vorliegen des vom Königreich Belgien beantragten Gutachtens des Gerichtshofs der Europäischen Union aufzuschieben.“

Van der Bellen hielt am Mittwoch in der Aussendung fest, dass er sich die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. „Einerseits sind die Beschlüsse des Nationalrates und des Bundesrates zu respektieren, andererseits ist die Prüfung und darauffolgende Entscheidung des EuGH zu achten. Da Mitgliedsstaaten wie Deutschland und die Niederlande angekündigt haben, den Ratifizierungsprozess erst nach dem EuGH-Urteil abschließen zu wollen, entsteht keine Verzögerung des möglichen vollständigen Inkrafttretens von Ceta“, betont der Bundespräsident. Widerstand gegen das Abkommen kam zuletzt auch von der italienischen Regierung, die angekündigt hatte, Ceta nicht abzusegnen. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.07.2018)


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