Cum-Ex-Geschäfte: Viele Anleger zahlen doppelt Steuern

Dividendensteuer zahlt man an zwei Staaten, einen Teil kann man zurückholen.

Wien. Im Steuerskandal um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte haben sich Banken und Großanleger Steuern rückerstatten lassen, die sie nie bezahlt haben. Bei vielen Kleinanlegern ist es umgekehrt: Sie werden doppelt besteuert und holen sich das zu viel bezahlte Geld nicht zurück, obwohl sie Anspruch darauf hätten. Zum Teil aus Unwissenheit, zum Teil wegen des Aufwands und weil es sich bei kleinen Positionen kaum rechnet.

So werden österreichischen Inhabern deutscher Aktien 38,875 Prozent Steuern auf Dividenden abgezogen, also mehr als die in Österreich geltenden 27,5 Prozent. Denn der deutsche Fiskus hebt zunächst den in Deutschland geltenden Satz von 26,375 Prozent ein. Der österreichische Fiskus berücksichtigt das aber nur bis zu einer Höhe von 15 Prozent und kassiert weitere 12,5 Prozent, um auf die in Österreich geltenden 27,5 Prozent zu kommen. Aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens kann man sich dann die zu viel bezahlten 11,375 Prozentpunkte aus Deutschland zurückholen.

Für Dividenden aus der Schweiz werden zunächst 47,5 Prozent abgezogen, um 20 Prozentpunkte zu viel. Das Prozedere der Rückholung ist von Land zu Land unterschiedlich, die Banken sind mehr oder weniger hilfsbereit.

Zunächst muss man entsprechende Formulare (für Deutschland etwa den „Antrag auf Erstattung der deutschen Abzugssteuern auf Kapitalerträge“ samt Beilagen) ausfüllen, die man auf den Homepages der ausländischen Finanz- und Steuerämter erhält. Zudem muss das heimische Finanzamt bestätigen, dass man in Österreich wohnhaft und steuerpflichtig ist.

Um zu beweisen, dass man die Aktien zum Stichtag der Dividendenausschüttung besessen hat, benötigt man für Deutschland auch eine Bestätigung der Lagerstelle. Darum kümmert sich auf Nachfrage die Bank, doch kostet das oft bis zu 40 Euro – pro Position. Die Kosten trägt meist der Kunde.

„Der Aufwand rentiert sich erst ab einer gewissen Höhe“, sagt Schoellerbank-Expertin Maria Turba-Dworak. Aus Deutschland kann man die Steuern vier Jahre rückwirkend zurückholen und habe das Geld „relativ schnell“ auf dem Konto – nach vier bis sechs Monaten. Dennoch: „Es wäre wünschenswert, wenn das Prozedere auf EU-Ebene simplifiziert würde.“ (b. l.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.07.2018)

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