Dividendenbetrug auch in Österreich

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Symbolbild.(c) Michaela Seidler
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Auch hierzulande ist der Fiskus bei KESt-Rückerstattungen betrogen worden. Es geht jedoch um eher geringe Beträge. Trotzdem gibt es Kritik am Finanzministerium.

Wien. Es ist wohl einer der größten Betrugsfälle in der Geschichte. Um mehr als 5,3 Milliarden Euro sollen Banken und Fonds durch die ungerechtfertigte Rückerstattung von Kapitalertragsteuern auf Dividenden (Cum-Ex) den deutschen Staat geschädigt haben. Seit dem Aufliegen der Geschäfte vor drei Jahren werden regelmäßig neue Fälle bekannt.

Aus dem österreichischen Finanzministerium hieß es bislang dazu, dass die gesetzliche Lage hierzulande anders sei, weshalb es keinerlei Schädigung gegeben habe. Die Grünen wollten dem nicht ganz glauben und beantragten deshalb im Mai 2016 eine Rechnungshof-Prüfung. Diese ist nun abgeschlossen und kommt zum Ergebnis, dass auch in Österreich entsprechende Betrügereien erfolgreich waren – allerdings auf deutlich niedrigerem Niveau.

Wichtige Daten fehlen

Aufgrund von fehlenden Daten sei es unmöglich, einen Gesamtschaden über alle potenziellen Fälle zu berechnen, so der Rechnungshof. An Hand der Dividendenzahlungen einer österreichischen Aktiengesellschaft errechnete er jedoch einen Schaden von 1,78 Mio. Euro für die Republik. Aufgrund von Vergleichsrechnungen mit zwei weiteren AGs könnte ein weiterer Schaden von 5,92 Mio. erlitten worden sein. Bei den genannten Zahlen handle es sich daher um Mindestsummen.

Doch worum geht es bei den sogenannten „Cum-Ex“-Geschäften eigentlich? Vereinfacht gesagt geht es darum, die Eigentümerschaft einer Aktie rund um den Dividendenstichtag zu verschleiern. Denn Aktien werden rund um diesen Stichtag noch mit („cum“) und danach ohne („ex“) Dividendenanspruch gehandelt. Auf die Dividende entfällt wiederum Kapitalertragsteuer. Diese kann aber unter gewissen Umständen rückerstattet werden, etwa wenn der Eigentümer im Ausland lebt und dort ebenfalls steuerpflichtig ist (siehe Artikel unten).

Bei den Betrügereien wurden Aktien rund um den Stichtag mehrfach mit Hilfe von Leerverkäufen weitergegeben. Der Verkäufer borgt sich dabei die Aktie vom Eigentümer aus und verkauft sie, um sie kurz später wieder zurückzukaufen und zurückzugeben. Dadurch entstanden mehrfache Erstattungsansprüche für die Kapitalertragsteuer, obwohl diese nur einmal bezahlt worden ist.

Besseres Gesetz schützte

Möglich machte dies eine Gesetzeslücke im deutschen Steuergesetz, die eine solche mehrmalige Rückerstattung erlaubte und erst 2012 geschlossen wurde. In Österreich war die Rechtslage jedoch so, dass mehrfache Erstattungen auch schon vor 2012 eigentlich nicht möglich sein sollten. Dennoch wurde dies anscheinend öfters versucht. So wurden laut Rechnungshof ungerechtfertigte Erstattungen im Ausmaß von 38,35 Mio. Euro verhindert. In einigen Fällen waren die Täter allerdings trotzdem erfolgreich. Laut Ministerium handelt es sich dabei aber um vorläufige Schäden, weil die Fälle neu aufgerollt und das Geld zurückverlangt werden soll.

Dennoch gibt es Kritik vom Rechnungshof. So seien viele Risken, die zu Mehrfacherstattungen führen konnten, dem Ministerium seit 2006 bekannt gewesen – etwa im veralteten IT-System. Dennoch seien die ebenfalls bekannten Lösungsvorschläge nicht umgesetzt worden, weil es dafür nicht genügend Ressourcen gab. (jaz)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.07.2018)

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