Ein Mann, der an multipler Sklerose leidet, fordert das Recht ein, sich mit einem Mittel zur Selbsttötung versorgen zu lassen. Das eindeutige Verbot der „Mitwirkung am Selbstmord“ hält er für Unrecht.
Draßburg. Stefan Mezgolits hat es eilig. „Je früher, umso besser“, sagt er auf die Frage, wann er es machen will. Der lebendige Gesichtsausdruck, den Stefan Mezgolits zeigt, während er darüber spricht, steht in seltsamem Widerspruch zu dem, was er machen möchte. Stefan Mezgolits will sich das Leben nehmen.
Notrufnummer
Sollten Sie sich in einer ausweglosen Situation sehen, können Sie jederzeit die Telefonseelsorge kontaktieren. Sie ist unter der kostenlosen Telefonnummer 142 rund um die Uhr als vertraulicher Notrufdienst erreichbar.
Denn er ist krank, schwer krank: Stefan Mezgolits leidet unter multipler Sklerose – in fortgeschrittenem Stadium, ohne Chance auf Heilung. Sein letzter großer Wunsch ist, sich und anderen Menschen in ähnlicher Situation etwas zu ermöglichen, was gesetzlich verboten ist: Er möchte Hilfe zum Suizid in Anspruch nehmen, auf die laut Strafgesetzbuch (§ 78) sechs Monate bis zu fünf Jahre Haft für den Helfer stehen. „Das ist Unrecht“, ist der Mann überzeugt.