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Spionageaffäre: Ex-Offizier geht vorerst nicht ins Gefängnis

Das Landesgericht Salzburg ortet bei dem festgenommenen, pensionierten Bundesheer-Offizier keine Flucht- oder Tatbegehungsgefahr. Dem 70-jährigen Salzburger wird vorgeworfen, rund 20 Jahre lang für Russland spioniert zu haben.

Das Landesgericht Salzburg hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf die Verhängung der Untersuchungshaft über den festgenommenen, pensionierten Bundesheer-Offizier abgelehnt. Der 70-jährige Salzburger steht im Verdacht, über zwanzig Jahre lang für Russland spioniert zu haben. Er wurde in der Nacht auf vergangenen Samstag in Oberösterreich festgenommen und in Verwahrungshaft genommen und einvernommen.

Die Staatsanwaltschaft ging im Anschluss von "einer dringenden Verdachtslage in Richtung des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB), sowie darüber hinaus auch in Richtung der Verbrechen des Verrats von Staatsgeheimnissen (§ 252 Abs 1 StGB) sowie der vorsätzlichen Preisgabe eines militärischen Geheimnisses (§ 26 Abs 2 Militärstrafgesetz) aus".

Die von einer Haft- und Rechtsschutzrichterin geführte Haftverhandlung hat laut einem Gerichtssprecher am Dienstag ergeben, dass zwar ein dringender Tatverdacht gegeben sei, es bestehe aber keine Tatbegehungsgefahr und auch keine Fluchtgefahr.

"Beschuldigte in Österreich bestens integriert"

"Fluchtgefahr ist nicht gegeben, weil der Beschuldigte in Österreich sozial bestens integriert ist, seit 1987 einen fixen Wohnsitz im Inland hat und bisher nicht geflüchtet ist, obwohl er bereits seit zwei Monaten Kenntnis von den gegen ihn laufenden Ermittlungen hat", erläuterte Gerichtssprecher Peter Egger am Dienstag. Um den Haftgrund der Fluchtgefahr vollständig hintanzuhalten, habe das Landesgericht Salzburg den Reisepass des Beschuldigten abgenommen und ihm die Weisung erteilt, sich täglich bei der ihm nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden. Weiters muss der Ex-Offizier das Landesgericht über jeden Wohnsitzwechsel sofort informieren.

Der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr liege weiters nicht vor, da aufgrund der Aktenlage davon auszugehen sei, dass der bereits in Pension befindliche Beschuldigte über keine weiteren geheimen Informationen verfügt, die er noch weitergeben könnte. "Zugleich wurden ihm alle technischen Kommunikationsmittel, mit denen er nach dem dringenden Tatverdacht in Kontakt mit einem fremden Geheimdienst stand, abgenommen und polizeilich sichergestellt", sagte Egger.

Zudem wurde dem Salzburger die Weisung erteilt, jeglichen Kontakt mit fremden Geheimdiensten sowie früheren Kontaktpersonen zu unterlassen. Ein Weisungsbruch hätte seine sofortige neuerliche Festnahme zur Folge. "Da das Verfahren als Verschlusssache geführt wird, können nähere Auskünfte nicht erfolgen", hieß es seitens des Landesgerichtes.

Legt Staatsanwaltschaft Beschwerde ein?

Ob die Staatsanwaltschaft Salzburg eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichtes auf Abweisung des U-Haft-Antrages erhebt oder nicht, werde noch bekannt gegeben, sagte der stellvertretende Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Robert Holzleitner.

(APA/Red.)