Die Auslieferung des früheren mazedonischen Ministerpräsidenten Nikola Gruevski muss auf Basis einer ex-jugoslawischen Vereinbarung beantragt werden.
Mazedonien hat mit Ungarn bisher kein Auslieferungsabkommen abgeschlossen. Wie die Presseagentur Makfax am heutigen Sonntag berichtete, werde sich der Antrag der mazedonischen Behörden an Budapest für die Auslieferung des früheren Premiers Nikola Gruevski daher auf die Vereinbarungen stützen, die noch aus dem im Jahr 1991 aufgelösten früheren Jugoslawien stammten.
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Konkret soll es dabei um die Europäische Extraditionskonvention aus dem Jahr 1957 und die Vereinbarung zwischen Jugoslawien und Ungarn über die wechselseitige Rechtshilfe aus dem Jahr 1968 gehen. Auf derselben Basis hatte Skopje vor Monaten an Athen die Auslieferung von zwei einstigen Polizeispitzenfunktionären beantragt, berichtete die Presseagentur.
Medien in Skopje berichteten in den vergangenen Tagen, dass der Auslieferungsantrag an Budapest derzeit immer noch vorbereitet würde. Unter anderem soll es darum gehen, ihn mit Belastungsunterlagen auf etwa 400 Seiten zu versehen. Es geht um die Unterlagen, die sich auf die Prozesse beziehen, die gegen Gruevski in Skopje laufen bzw. auch auf den ersten abgeschlossenen Prozess, in welchem er verurteilt wurde.
Gruevski, der in Skopje rechtskräftig zu zweijähriger Haft wegen Amtsmissbrauches verurteilt worden war, hält sich seit Dienstag in Budapest auf. Er hat nach eigenen Angaben um Asyl angesucht.
In Mazedonien laufen gegen den einstigen Premier (Amtszeit von 2006 bis 2017) noch weitere Prozesse. Mazedonische Medien hatten vor Monaten errechnet, dass er etwa 20 Jahre in Haft bleiben würde, sollte er in allen Verfahren verurteilt werden.
(APA)