Auch wenn eine Wanderin Geräusche wahrnahm, musste sie nicht mit dem Fällen eines Baums rechnen, sagt der Oberste Gerichtshof. Und Warntafel war keine aufgestellt.
Es war ein sonniger Maitag, an dem das Unglück geschah. Eine Frau war entlang eines beliebten Wanderwegs unterwegs, als sie Geräusche wahrnahm. Aber hätte sie dadurch schon stutzig werden und ahnen müssen, dass ihr ein gefällter Baum gefährlich werden könnte? Diese Frage galt es für den Obersten Gerichtshof zu lösen. Die Frau war vom Baum getroffen und schwer verletzt worden. Lange Krankenhausaufenthalte waren die Folge, die Verunglückte musste einen Oberarmgips tragen und zahlreiche Operationen in Narkose ertragen. Sogar Dauerfolgen dürften bleiben.