Droht Apotheken-Monopol durch CBD-Verbot?

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Symbolbild. (c) APA/AFP/JOSH EDELSON (JOSH EDELSON)
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Lebensmittel und Kosmetika mit dem Cannabis-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) dürfen künftig nicht mehr verkauft werden – für Apotheken gilt dieses Verbot nur bedingt.

Wien. Das Gesundheitsministerium hat – wie berichtet – per Erlass den Verkauf von Lebensmitteln sowie kosmetischen Produkten mit dem Cannabis-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) verboten. Somit drohen der zuletzt boomenden CBD-Branche – angeboten werden Brownies, Pizzas bis hin zu Ölen und diversen Nahrungsergänzungsmitteln – enorme Verluste.

Eine Sonderstellung nehmen Apotheken ein, für sie gilt das Verbot dann nämlich nicht, wenn CBD-Produkte wie etwa Öle und Sprays als sogenannte Präsentationsarzneimittel angeboten werden, die strengen Kontrollen unterworfen sind und nur in Apotheken verkauft werden dürfen. Als, wie es konkret heißt, Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung bzw. Vorbeugung von Krankheiten oder Beschwerden – im Gegensatz zu Funktionsarzneimitteln, deren therapeutische Wirksamkeit wissenschaftlich nachzuweisen ist. Diese Voraussetzung erfüllt CBD laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit Ages nicht.

Für Rainer Schmid, den früheren Leiter der Abteilung Toxikologie am AKH und heutigen wissenschaftlicher Leiter der Medical Cannabinoids Research & Analysis (MCRA), hat der Erlass des Ministeriums daher nur „einen einzigen Hintergrund, nämlich Drogenpolitik im Mantel der Lebensmittelsicherheit zu praktizieren“. Die Konsequenz des Erlasses sei ein „De-facto-Monopol“ für Apotheken hinsichtlich CBD-Öle, was zu höheren Preisen für die Konsumenten und Patienten führen und zugleich den Zugang zu diesen Präparaten einschränken werde.

Schmid kritisiert vor allem, dass reine CBD-Produkte in Österreich immer noch nicht als medizinischer Wirkstoff anerkannt werden. Obwohl der Wirkstoff von der Weltgesundheitsorganisation WHO als unbedenklich eingestuft worden sei. Laut WHO ist die Therapie mit CBD für Epileptiker am weitesten erforscht, aber auch in der Krebs- und Schmerztherapie wissenschaftlich gut dokumentiert.

Unverständlich ist für Schmid auch, dass CBD-Produkte mit bis zu 0,3 Prozent THC (Tetrahydrocannabinol, ein weiterer Inhaltsstoff von Cannabis, der in höheren Dosen berauschend wirkt) ebenfalls nicht mehr verkauft werden dürfen und die „Novel Food“-Zulassung der EU benötigen. Innerhalb der EU wurde aber noch keine einzige Zulassung erteilt, die Verordnung selbst sei äußerst unklar formuliert. Als „Novel Food“ werden Lebensmittel bezeichnet, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht „in nennenswertem Umfang“ für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und etwa „aus Pflanzen bzw. Pflanzenteilen bestehen oder daraus isoliert bzw. erzeugt wurden“.

„Politische Willkür“

„Dieser Erlass lässt jede Logik und Sachlichkeit vermissen und deutet vor allem auf politische Willkür hin“, sagt Schmid und weist auf jene 2015 veröffentlichte Risikobewertung für THC in Lebensmitteln tierischer Herkunft durch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde hin, die als Grundlage für den aktuellen Erlass dient. Dabei sei es primär um den THC-Gehalt in Milch gegangen, der durch Hanfsamenfutter für Milchkühe hervorgerufen wird. Dazu wurde nicht die minimale Dosis von THC, die wirksam ist, angenommen, sondern ein 30-fach niedrigerer Grenzwert.

„Das mag bei der toxikologischen Bewertung von gefährlichen Stoffen üblich sein, um auf Nummer sicher zu gehen, hier geht es aber um die pflanzlichen Wirkstoffe CBD und THC“, so Schmid. Deutschland, Belgien und die Schweiz hätten daher für Cannabis in Lebensmitteln niedrige, aber praktikable und vernünftige Grenzwerte – im Bereich von wenigen Milligramm Cannabis pro Kilogramm – definiert. „Das Gesundheitsministerium aber hat sich für eine 30-fach geringere Dosis als die minimal wirksame Menge als Grenze für CBD-haltige Lebensmittel entschieden. Das ist absurd.“

Damit würden in Österreich Umwelttoxine wie Pestizide und Herbizide, die wesentlich gefährlicher seien, weniger streng gehandhabt als CBD und THC.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.12.2018)

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