"Kreativ sein": Innenressort will Asylstatus schneller aberkennen können

Archivbild: Flüchtlinge auf dem Weg nach Österreich
Archivbild: Flüchtlinge auf dem Weg nach Österreich(c) Clemens Fabry, Presse
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Der Mord an einer 16-Jährigen hat das Ressort von Herbert Kickl veranlasst, "alle Optionen" einer Verschärfung der Aberkennungsmöglichkeiten zu prüfen. Demnächst soll die EU-Kommission damit befasst und andere Länder an Bord geholt werden.

Binnen einer Woche ereigneten sich in Österreicher vier Morde an Frauen. Das Innenministerium will diese Fälle, insbesondere  den Tod einer 16-Jährigen in Wiener Neustadt, zum Anlass nehmen, um die Möglichkeiten zur Aberkennung des Asyl-Status bei Straffälligkeit zu erweitern. Der tatverdächtige Ex-Freund des Mädchens nämlich, ein Syrer, war bereits mehrfach wegen Körperverletzung verurteilt. Ein Delikt, das für eine Aberkennung nicht ausreicht.

Und selbst wenn: Der Mann hätte nicht nach Syrien abgeschoben werden dürfen, da dort noch ein Bürgerkrieg herrscht. Konkret schützen den Tatverdächtigen der Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Grundrechtecharta der EU. Die Begründung: Eine Abschiebung würde sein Leben bedrohen. Für Klaus Schneeberger, ÖVP-Bürgermeister von Wiener Neustadt, ist das relativ zu sehen: "Syrien ist ein Riesenland, da muss es Bereiche geben, wo eben eine Abschiebung möglich ist." Er plädierte daher am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal" dafür, dass innerhalb des Landes "Regionen definiert werden", die als sicher gelten und in die abgeschoben werden könne.

Derzeit sind Asylaberkennungen nur bei besonders schweren Verbrechen wie Mord oder Vergewaltigung möglich. Das Ressort von Herbert Kickl (FPÖ) prüft deshalb nun "alle Optionen" einer Verschärfung. In einem "ersten Schritt" werde man die EU-Kommission und das EU-Vorsitzland Rumänien mit diesem Thema befassen und auch versuchen, weitere Mitgliedsstaaten an Bord zu holen, hieß es am Mittwoch.

Aufbauen will das Innenressort dabei auf einem Vorschlag, den Österreich laut Angaben des Ministeriums bereits im Juni des vergangenen Jahres bei den Verhandlungen zur sogenannten "Status-Verordnung" auf EU-Beamtenebene eingebracht hat und der sich mit der Erweiterung der Aberkennungsmöglichkeiten beschäftigte.

Kickl: "Nicht einfach zur Tagesordnung übergehen"

Konkret geht es dabei um die Aberkennung nicht nur bei besonders schweren Verbrechen, sondern bereits bei schweren Verbrechen. Zusätzlich soll es nicht nur bei einem derartigen schweren Verbrechen zu einer Aberkennung kommen, sondern auch bei einer wiederholten Begehung von (niederschwelligen) Straftaten, wodurch Wiederholungstäter umfasst werden würden.

Innenminister Kickl erläuterte dazu am Mittwoch, es gelte, völkerrechtliche Bestimmungen auf ihre "Sinnhaftigkeit" zu überprüfen. Auch spricht er sich - wie Schneeberger - dafür aus, in gewisse Regionen Syriens abzuschieben: "Es heißt, ein bisserl kreativ sein." Mit Blick auf die Frauenmorde der vergangenen Tage, ergänzte er: "Man kann bei diesen Dingen nicht einfach zur Tagesordnung übergehen."

Zum einen will er sich daher auf europäischer Ebene für eine Änderung der Statusverordnung aussprechen, zum anderen kann er sich auch Änderungen im österreichischen Asylgesetz vorstellen. "Ich habe es satt, dass wir mit einer Situation konfrontiert sind, wo Menschenrechte und internationale Vereinbarungen diejenigen schützen, die unseren Rechtsstaat mit Füßen treten und diejenigen auf der Strecke bleiben, die österreichische Staatsbürger sind.", so Kickl. Seiner Meinung nach solle jede Form einer Straftat zu einem Aberkennungsverfahren führen. Auf die Frage, ob dies also auch für jeden Ladendiebstahl gelten soll, meinte der Minister: "Je niederschwelliger desto besser."

Unterdessen vorgelegt wurden vom Innenressort auch die neuesten Daten zu Aberkennungsverfahren: Demnach wurden im Jahr 2018 insgesamt 5991 Verfahrenseinleitungen durchgeführt und 3382 Entscheidungen getroffen. Das ist ein Plus von 305,9 bzw. 291,4 Prozent gegenüber dem Jahr davor (1476 Verfahrenseinleitungen und 867 Entscheidungen). Die Aberkennungsverfahren umfassen nicht nur jene Fälle, in denen aus strafrechtlichen Gründen der Asylstatus aberkannt wird, sondern auch andere, etwa bei freiwilliger Heimreise.

>>> Schneeberger im Ö1-"Morgenjournal"

(Red./APA)

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