Wenn ein Kind im Spital gepflegt werden muss, können auch Väter künftig zuhause bleiben. Bisher war das nicht möglich. Allerdings kommt die Regelung als Ausnahme. Die AK ortet neue Hürden für Betroffene.
Die Regierungsparteien versuchen eine Lösung für das Problem, dass der Anspruch auf den Papa-Monat bei einem längeren Krankenhausaufenthalt von Mutter und Kind fallen kann. Künftig soll man ausnahmsweise auch den "Familienzeitbonus" bekommen, wenn Vater und Mutter das Kind im Spital pflegen, geht aus dem Papier hervor.
Die Arbeiterkammer (AK) hatte zuletzt auf einen Fall aufmerksam gemacht, den sie vor Gericht vertritt: Der Antrag eines Vaters auf den "Familienzeitbonus" ("Papa-Monat") wurde abgelehnt, weil Mutter und Kind nach Komplikationen bei der Geburt im September ein paar Tage länger im Spital bleiben mussten. Dadurch habe der Vater keinen gemeinsamen Haushalt mit Mutter und Kind gehabt, lautete der AK zufolge die Begründung für die Ablehnung. Für den Familienzeitbonus muss der Vater mindestens 28 Tage lang mit Mutter und Kind zusammenleben - der Spitalsaufenthalt wurde nicht als Zeit gewertet, die der betroffene Vater mit seiner Frau und seinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebte, obwohl er sich im Spital um sie kümmerte.
"Papa-Monat" als Ausnahme - "neue bürokratische Hürden"
ÖVP und FPÖ wollen nunmehr laut dem Antrag, der den anderen Fraktionen vorgelegt wurde, festschreiben, dass man den "Familienzeitbonus" als Ausnahme auch dann bekommen kann, wenn aufgrund eines medizinisch erforderlichen Krankenhausaufenthaltes des Kindes kein gemeinsamer Haushalt der Eltern mit dem Kind vorliegt - etwa wenn das Kind schwer erkrankt oder ein Frühchen ist. Voraussetzung: Vater und Mutter müssen jeweils im Durchschnitt mindestens vier Stunden täglich das Kind persönlich pflegen und betreuen. Der Vater muss das durch Bestätigungen des Krankenhauses beim Krankenversicherungsträger nachweisen.
Die AK ist mit dem Vorschlag nicht zufrieden: "In Wirklichkeit wird das Problem hier nicht entschärft, sondern neue bürokratische Hürden für die Betroffenen aufgestellt", befand AK-Präsidentin Renate Anderl in einer Aussendung. Wenn es zu einer Frühgeburt komme, könnten die Eltern zwar in manchen Spitälern anwesend sein, aber die Vorgabe von vier Stunden eigenhändiger Pflege und Betreuung eines Frühchens durch die Eltern könne aufgrund von Krankenhaushygiene und betrieblichen Abläufen in einem Spital, wenn das Kind in einem Inkubator liege, jedenfalls nicht in dieser Weise erfüllt werden, meint die AK.
(APA)