Skifahrer können auch außerhalb einer flachen Piste landen

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Ein Skigebiet muss zahlen, da eine Sechsjährige gegen einen zwei Meter von der Piste entfernten Anschlusskasten gefahren ist.

Wien. Gerade in der jetzigen Hochsaison stehen Skiunfälle auf der Tagesordnung. Und immer wieder stellt sich die Frage, ob nicht der Pistenbetreiber schuld am Unglück ist, da er gefährliche Objekte zu nahe an den Skifahrern aufgestellt hat. Aber kann der Pistenbetreiber auch zur Haftung herangezogen werden, wenn das Corpus Delicti zwei bis zweieinhalb Meter von der präparierten Piste entfernt gelegen ist? Diese Frage galt es in einem aktuellen Fall zu klären, nachdem ein Kind verletzt worden war.

Die Sechsjährige war nach einem Verschneiden der Ski gegen einen Elektranten geprallt. Das ist kein Tier aus Afrika, das sich auf die Skipiste verirrt hat, sondern der Anschlusskasten einer Schneelanze der Beschneiungsanlage. Der Elektrant war offen und wies scharfe Kanten auf. Auf der dem Hang zugewandten Seite gab es zwar eine Schutzmatte, doch diese war weit niedriger ausgefallen als das Objekt selbst.

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