Die SPÖ hält die Reform für verfassungswidrig, weil das Vorhaben wirtschaftlich unsinnig sei. Der Verfassungsgerichtshof könnte im Herbst aktiv werden.
Wien. Überraschend ist es nicht: Die SPÖ will die Fusion der Krankenkassen zu Fall bringen und nutzt dafür ihre Stärke im Bundesrat, um mit einem Drittel der Abgeordneten direkt zum Verfassungsgerichtshof gehen zu können. Dieser wird sich damit im Lauf des Jahres mit mehreren Beschwerden in der Angelegenheit zu befassen haben. Auch etliche Krankenkassen schlagen den Weg zum Höchstgericht ein.
Die SPÖ versucht es dabei mit einer interessanten Argumentation: Der Gesetzgeber verletzte das Effizienzgebot, also die Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, die Fusion sei wirtschaftlich nachteilig. Mit dieser Begründung habe der Verfassungsgerichtshof noch nie ein Gesetz aufgehoben, sagt der von der SPÖ zu Rat gezogene Verfassungsexperte Rudolf Müller, und er muss das wissen: Der Sozialrechtler war selbst lange Zeit Verfassungsrichter.
Interessant ist die Vorgehensweise, weil die Koalition ihre Reform genau mit demselben Argument, der Steigerung der Effizienz der Sozialversicherungen, begründet. Wird der VfGH sich auf die Prüfung der Frage einlassen, welche Seite die besseren betriebswirtschaftlichen Argumente hat?
Die SPÖ will aber nicht nur die Fusion selbst zu Fall bringen, sondern auch die Ausgestaltung der neuen Österreichischen Gesundheitskasse. Da geht es um die nun vorgeschriebene Parität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den Gremien: Das sei nicht verfassungskonform, da die Arbeitnehmer damit ihre Beiträge nicht mehr selbst verwalten können, so die Argumentation. Auch könnten dann Arbeitgeber entscheiden, welche Selbstbehalte die Arbeitnehmer zu zahlen haben. Oder sie könnten beschließen, dass es für die ersten drei Krankenstandstage kein Krankengeld gibt.
Für Müller hat der VfGH in der Frage eine weitreichende Entscheidung zu treffen: Wie weit darf der Gesetzgeber in Selbstverwaltungskörper eingreifen? „Das betrifft ja nicht nur die Krankenkassen“, so Müller. Auch bei Kammern und anderen Selbstverwaltungen könne der Gesetzgeber dann eingreifen. „Wenn sich die Mehrheitsverhältnisse einmal ändern, können ganz andere Organisationen betroffen sei.“
Ebenfalls auf dem Prüfstand der Verfassungsrichter ist die Übergabe der Betragsprüfung an die Finanz: Auch das sei ein ungerechtfertigter Eingriff in die Selbstverwaltung, weil die Kassen nicht mehr kontrollieren könnten, ob Versicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden. Auch die Eignungsprüfung für Versicherungsfunktionäre sei verfassungswidrig, so die SPÖ. Begründung: Das wäre so, als würde man von Nationalratsabgeordneten eine Prüfung verlangen.
„Drei Versprechen gebrochen“
Müller rechnet damit, dass der VfGH die Angelegenheit im Herbst behandeln wird. Ob es aber heuer schon eine Entscheidung geben wird, ist offen. Die Reform der Kassen soll mit Anfang 2020 umgesetzt werden. SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner begründete den Gang zum VfGH damit, dass die Regierung in drei Bereichen ihre Versprechen gebrochen habe: Statt der versprochenen schlankeren Strukturen werde durch die ÖGK eine zusätzliche Verwaltungsebene und damit ein „Verwaltungsmoloch“ geschaffen. 48 neue gehobene Positionen gebe es zusätzlich. Statt der versprochenen gleichen Leistungen für alle gebe es künftig eine Dreiklassenmedizin, in der die Arbeitnehmer die schlechtesten Leistungen bekämen. Und auch die versprochene zusätzliche Patientenmilliarde werde es nach Einschätzung verschiedener Experten nicht geben.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.03.2019)