„Einzig wirksames Instrument“

Symbolbild Salzburg.
Symbolbild Salzburg. (c) APA (Helmut Fohringer)
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Seit Jänner vergangenen Jahres können Salzburger Gemeinden Vorbehaltsflächen für den sozialen Wohnbau widmen.

Geht es um das Wohnen, dann ist der Großraum der Stadt Salzburg eines der teuersten Pflaster in Österreich. Aber auch in Innergebirg gibt es ein Wohnungsproblem. In den bekannten Skigebieten sind Zweitwohnungen heiß begehrt – so gefragt, dass sich junge Familien die hohen Grundstückspreise oft nicht mehr leisten können.

Deshalb hat die 2017 beschlossene Novelle des Salzburger Raumordnungsgesetzes vor allem das Ziel, Bauland zu mobilisieren. So gibt es nun die Möglichkeit für Gemeinden, Vorbehaltsflächen für den förderbaren Miet- und Eigentumswohnbau auszuweisen.

Diese neue Widmungskategorie ergänzt die schon lang bestehende Vertragsraumordnung, mit der Grundbesitzer über privatrechtliche Verträge einen Teil ihrer Flächen für sozialen Wohnbau verkaufen. „In der Stadt Salzburg gäbe es ohne die Vertragsraumordnung seit Langem überhaupt keinen geförderten Wohnbau“, ist Christian Wintersteller, Obmann der Gemeinnützigen Bauvereinigungen Salzburgs, überzeugt. „Wir arbeiten seit 25 Jahren mit Raumordnungsverträgen“, sagt auch Andreas Schmidbaur, Vorstand der Abteilung Raumplanung in der Stadt Salzburg: „Es ist bisher das einzige Instrument, mit dem wir die Preise ein bisschen dämpfen können.“

Mit der seit 1. Jänner 2018 möglichen Widmung von Vorbehaltsflächen für sozialen Wohnbau hat die Stadt Salzburg noch keine konkreten Erfahrungen. Derzeit seien zwei entsprechende Teilabänderungsverfahren in Vorbereitung, berichtet Schmidbaur.

Mit der neuen Widmung kann eine Gemeinde, die zu wenig Flächen für den sozialen Wohnbau hat, Vorbehaltsflächen ausweisen. Voraussetzung ist, dass sich die Fläche in einem Siedlungsschwerpunkt der Gemeinde befindet und sie für Wohnbau zugelassen ist. Außerdem muss der Grundbesitzer seinen Bauland-Eigenbedarf decken können. Noch ist das Gesetz zu kurz in Kraft, um auf dem Markt Veränderungen zu bewirken. Rund 20 Gemeinden würden derzeit mit der Überarbeitung ihrer Räumlichen Entwicklungskonzepte beginnen, erwartet der für die Raumordnung zuständige Landesrat, Josef Schwaiger, dass die neue Widmung bald in der Praxis Auswirkungen zeigt.

Damit gewidmetes Bauland nicht ewig brachliegt, hat das Land im Raumordnungsgesetz ein weiteres Instrument eingeführt: Ungenutztes gewidmetes Bauland fällt nach zehn Jahren wieder in Grünland zurück. Außerdem können Gemeinden für ungenutztes Bauland eine Abgabe für die Bereitstellung von Infrastruktur einheben.


Zweitwohnsitze als Preistreiber.
Neu sind auch die Möglichkeiten, um Zweitwohnungen zu verhindern. „Zweitwohnsitze sind der große Preistreiber“, sagt Schwaiger: „Wir sind ein schönes Bundesland, nur ein Sechstel der Fläche ist besiedelbar.“ Gemeinden mit einem Anteil von Nichthauptwohnsitzen von mehr als 16 Prozent sind Zweitwohnsitz-Beschränkungsgemeinden. Das sind 82 von 119 Salzburger Gemeinden. Sie dürfen Ferienwohnungen nur noch in ausgewiesenen Gebieten erlauben. Im Zuge einer Übergangsfrist können Wohnungsbesitzer ihre illegalen Ferienwohnungen melden und damit legalisieren. Für illegale Zweitwohnungen drohen hohe Strafen bis hin zu Rückabwicklungen.

Zahlen

918Hektarausgewiesenes Bauland sind im Bundesland Salzburg ungenutzt. In 82 von 119 Gemeinden liegt der Anteil der Zweitwohnsitze über 16 Prozent.

2018 betrug der Durchschnittspreis der von den Gemeinnützigen verkauften Eigentumswohnungen knapp 4000 Euro pro Quadratmeter. Auf dem freien Markt liegen die Durchschnittspreise für Wohnungen in der Stadt bei rund 6000 Euro pro Quadratmeter.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.04.2019)

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