Das UN-Flüchtlingshochkommissariat appelliert an die Regierung, die geplante Neuorganisation der Rechtsberatung zu überdenken.
"Schwere Bedenken" zur geplanten Neuorganisation der Rechtsberatung im Asylbereich äußert das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR. Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung wäre nicht mehr gewährleistet, da dem Innenministerium gleichzeitig auch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) unterstellt ist, also jene Behörde, die über die Asylverfahren der beratenen Personen entscheidet.
"Mit dem geplanten Ausschluss aller zivilgesellschaftlichen Institutionen würde mit der neuen Agentur ein geschlossenes System geschaffen, mit allen potenziellen negativen Konsequenzen derartiger Systeme, wie mangelnder Transparenz, fehlender Kontrolle und höherer Fehleranfälligkeit", äußerte sich Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich, in der Stellungnahme. Er appelliert an die Regierung, das geplante System nochmals zu überdenken.
Sorgen um die Unabhängigkeit der Rechtsberatung macht sich auch der Österreichische Rechtsanwältetag (ÖRAK). Auch in dessen Stellungnahme wird argumentiert, dass das beim Innenministerium angesiedelte BFA in erster Instanz zuständig für das Zulassungsverfahren sei. "Es besteht somit Weisungsgebundenheit", lautet die Schlussfolgerung. Darüber hinaus sei das Ministerium stark in die Ausgestaltung der Rechtsberatung eingebunden.
Für die römisch-katholische Bischofskonferenz muss eine juristisch hochwertige und unabhängige Asylrechtsberatung eindeutig Partei zugunsten der Asylwerber ergreifen. Dem werde nicht gerecht, dass die Regierung eine "unparteiische Rechtsberatung mit neutraler Darlegung und Aufklärung über die Erfolgsaussichten" vorsehen möchte, schrieb Generalsekretär Peter Schipka in einer Stellungnahme zur Bundesbetreuungsagentur.
(APA)