Kopftuch zwischen Religionsfreiheit und Geschlechtergleichstellung

Hindert das Kopftuch muslimische Kinder, sich in die Gesellschaft einzugliedern?
Hindert das Kopftuch muslimische Kinder, sich in die Gesellschaft einzugliedern? (c) APA/Bernd Thissen
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Die bisherige Straßburger Judikatur gibt noch keinen Aufschluss darüber, ob ein Verbot für Mädchen bis elf zulässig ist.

Wien. Vorige Woche hat der Unterrichtsausschuss des Nationalrates beschlossen, dass es Mädchen bis zu ihrem elften Geburtstag verboten werden soll, ein Kopftuch zu tragen. Bei Missachtung soll ein klärendes Gespräch mit den Eltern folgen und schließlich eine Strafe in Höhe von 440 Euro verhängt werden.

Die Regierungsparteien, die das Vorhaben einfachgesetzlich beschließen werden, argumentieren damit, dass religiöse Werte nicht den „Zielen des österreichischen Bildungssystems widersprechen“ dürfen. Muslimische Kinder sollen mit diesem Vorhaben besser in die Gesellschaft eingegliedert und die Unterdrückung von Mädchen verhindert werden. Die Regierung ist der Ansicht, dass die Gleichstellung der Geschlechter Vorrang vor der Religionsfreiheit haben muss.

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