Urteile: Erpressung mit Meinl-Bank-Telefonen

Zwei führende Köpfe einer niederösterreichischen Detektei vor Gericht, weil sie einen fragwürdigen Deal mit Meinl-Bank-Handys einfädeln wollten.

Wien. Als die Meinl-Bank im Jahr 2017 alte Dienst-Mobiltelefone loswerden wollte, lief einiges schief: Anstatt den Elektroschrott umgehend vernichten zu lassen, trug ein Bankmitarbeiter 76 Geräte zu einer Handyfirma. Diese verkaufte die ausgemusterten Blackberry-Geräte um 200 Euro an einen Interessenten – und am Schluss wurde versucht die Bank zu erpressen.

So sieht es jedenfalls ein Schöffensenat (Vorsitz: Richter Christian Böhm) des Straflandesgerichts Wien. Daher wurde am Dienstag der „Manager“ (Eigendefinition) einer niederösterreichischen Sicherheitsfirma bzw. Detektei, H., wegen versuchter Erpressung zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Acht Monate der – noch nicht rechtskräftigen – Strafe wurden unbedingt verhängt.

Was diese Sicherheitsfirma mit den Meinl-Bank-Handys zu tun hat? Nun, bei eben diesem Unternehmen landete über einen Mittelsmann der oben erwähnte Käufer der ausgemusterten Geräte. Letzterer hatte nämlich den Verdacht, dass man auf den Mobiltelefonen noch Daten finden könnte. Die Altgeräte waren zwar von einem Techniker der Bank zurückgesetzt worden, aber vielleicht wäre es möglich gewesen, Daten durch ein technisches Kunststück wieder hervorzuzaubern.

Mensdorff fädelte Treffen ein

Jedenfalls sah die Sicherheitsfirma den Käufer der Geräte als ihren Kunden an – und wandte sich an die Meinl-Bank. Man habe einfach nur ausloten wollen, ob die Bank zu einem Rückkauf des Elektroschrotts bereit sei – dies erklärten Manager H. und der mitangeklagte Chef der Sicherheitsfirma, W., vor Gericht.

Und wenn seitens der Bank kein Interesse bestanden hätte? Dann wäre es noch spannender geworden. Denn damals hatten H. und W. zwei Bank-Vertretern bei einem – von dem Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly eingefädelten – Treffen mitgeteilt, dass schon ein anderer Interessent ein Auge auf die alten Telefone geworfen habe; nämlich angeblich der Prozessfinanzierer, der seit Jahren Anlegerklagen gegen die Meinl-Bank vorantreibt. Die Meinl-Bank war also in einer unguten Lage. Ein Vorstandsmitglied der Bank bestätigte am Dienstag als Zeuge, man habe sogar das drohende Ende der Bank befürchtet. Man malte sich damals ein Schreckgespenst aus: Vielleicht würden vertrauliche Kundendaten offengelegt. Dazu kam es nie.

Jedenfalls forderte H. (ohne Wissen von W.) 1,5 Millionen Euro für die Rückgabe der Handys. Dies sei als versuchte Erpressung zu werten, urteilte nun das Gericht. Und nicht als versuchter schwerer Betrug, als was es der Staatsanwalt qualifiziert hatte. Indessen wurde der mitangeklagte Chef der Sicherheitsfirma, W., im Zweifel freigesprochen.
Schon an früheren Verhandlungstagen sind auch der Käufer der alten Handys und der Mittelsmann freigesprochen worden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.06.2019)

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