Der Staat hat ein Ausgabenproblem – dort muss man ansetzen.
Ein bisschen künstlich ist die aktuelle Aufregung um den Versuch, die Schuldenbremse in die Verfassung zu bringen, schon: Schließlich haben wir dieses Instrument, wie alle Unterzeichner des EU-Stabilitätspakts, seit 2011. Haben Sie etwas davon gemerkt?
Wie denn auch: Eine Schuldenbremse, die so konstruiert ist wie die unsere, braucht Ausnahmen, um den Staat nicht in ein zu enges Korsett zu stecken. Und die Definition solcher Ausnahmen ist eben Ansichtssache.