Wahlwiederholung: 36.000 Euro für BP-Wahl

Günther Albel.
Günther Albel.(c) APA/GERT EGGENBERGER
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Villachs Bürgermeister Albel soll Schadenersatz zahlen – und will sich dagegen wehren.

Wien. Drei Jahre ist es her, dass die Bundespräsidentenwahl in Österreich wiederholt werden musste – die FPÖ hatte das Wahlergebnis angefochten, weil erste Ergebnisse am Wahltag noch vor Wahlschluss veröffentlicht worden waren. Ein Jahr ist es her, dass das Landesgericht Klagenfurt den Villacher Bürgermeister, Günther Albel, für schuldig befand: Als Villacher Wahlamtsleiter war er dort Hauptangeklagter – und wurde zu einer Geldstrafe von 14.000 Euro sowie einer fünfmonatigen bedingten Haftstrafe verurteilt. Er hatte Wahlkuverts zu früh und ohne Beisein der Bezirkswahlbehörde geöffnet.

Jetzt wird Albel auch noch zivilrechtlich belangt: Er muss Schadenersatz in Höhe von 36.000 Euro sowie Gerichtskosten in Höhe von rund 3000 Euro bezahlen. So weit ein nun zugestellter „Bedingter Zahlungsbefehl“ des Landesgerichts Klagenfurt von vergangener Woche.

Albels Rechtsanwalt, Meinhard Novak, will, wie er der „Presse“ sagt, das nicht hinnehmen und „durch alle zivilrechtlichen Instanzen gehen“. Außerdem wolle er in der Angelegenheit den Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Diskriminierungsverbots anrufen. Hintergrund: In anderen Bundesländern (wie Tirol oder der Steiermark) seien Wahlleiter entweder gar nicht angeklagt oder freigesprochen worden. Diversionen gab es auch. Es sei also keine einheitliche Vorgangsweise erkennbar.

Womit die Sache ironischerweise wieder zum Ausgangspunkt gelangen würde. 2016 war es ebenfalls der Verfassungsgerichtshof, der die Wahl aufgehoben hatte. (kor.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.07.2019)

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