Ein Gesetz gegen Ragweed

Ragweed, das Traubenkraut aus den USA, nistet sich vor allem auf wenig bewachsenen Flächen ein.
Ragweed, das Traubenkraut aus den USA, nistet sich vor allem auf wenig bewachsenen Flächen ein.De Agostini via Getty Images
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Das allergene Traubenkraut soll bereits in der ersten Blütezeit vernichtet werden. Dafür richtet das Burgenland eine eigene Stelle ein.

Eisenstadt. Mit Juli beginnt wieder die Blütezeit von Ragweed. Bei einem milden Herbst kann das aus den USA eingeschleppte und sich rasant ausbreitende Traubenkraut, das starke allergische Reaktionen von Niesen über Juckreiz bis hin zu Asthma auslöst, sogar noch im Oktober blühen – besonders stark im Süden und Osten Österreichs.

Nicht nur für Menschen, auch für die Landwirtschaft stellt Ragweed eine Gefahr dar, weswegen das Burgenland die weitere Verbreitung der Pflanze verhindern will – und dafür als erstes Bundesland ein Gesetz entworfen hat. Umweltlandesrätin Astrid Eisenkopf (SPÖ) und FPÖ-Klubobmann Géza Molnár präsentierten am Montag eine Vorlage, die Anfang 2020 in Kraft treten soll.

Handlungsanweisungen

Eisenkopf spricht von dem Gesetz als einem Novum in Österreich. „Die Bekämpfung muss sektorübergreifend erfolgen, über die Bereiche Landwirtschaft, Naturschutz und Gesundheit“, sagt sie. Auch, weil die Ausbreitung durch den Klimawandel begünstigt werde. Deshalb wird im Burgenland eine Meldestelle eingerichtet, damit man den betroffenen Landwirten konkrete Handlungsanleitungen geben kann.

Denn das Burgenland sei praktisch das Einfallstor bei der Ausbreitung, es gehe um den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sowie der Landwirtschaft, sagt Molnár. Und betont, dass das Gesetz vor allem die mechanische Bekämpfung von Ragweed vorsehe. Chemische Mittel sollten nur im Notfall angewendet werden. Wichtig sei zudem die Bekämpfung gleich zu Beginn der Blütezeit.

Mit dem Gesetz wird auch eine Landesstelle zur Koordination sämtlicher Maßnahmen eingerichtet. Kooperiert wird unter anderem mit Bezirkshauptmannschaften, Gemeinden und der Straßenaufsicht. Eine Meldepflicht ist Molnár zufolge zwar nicht festgelegt, aber man ersuche die Bevölkerung, Vorkommen von Ragweed zu melden. Grundstücksbesitzer werden angehalten, die Pflanze zu entfernen und im Hausmüll zu entsorgen. Sollte das nicht geschehen, könne angeordnet werden, das Ragweed fachgerecht zu entsorgen. Bei einer Weigerung sind Verwaltungsstrafen von 3000 Euro möglich. Das Gesetz soll nach der Begutachtungsphase im Herbst beschlossen werden.

Interesse an einem ähnlichen Gesetz haben auch die Steiermark und Niederösterreich bekundet.

Resistent und anpassungsfähig

Ragweed nistet sich vor allem auf wenig bewachsenen Flächen und Straßenrändern oder auch in bestimmten Kulturen wie Sonnenblumen- oder Sojaäckern ein, sagt Pollenforscher Uwe Berger. Es ist sehr resistent und anpassungsfähig, mittlerweile kommt es auf bis zu 1200 Metern Seehöhe vor.

Wenn man von rund 100.000 Personen ausgehe, die allergisch sind, entstehe ein beträchtlicher volkswirtschaftlicher Schaden durch Arbeitsausfall und Medikamentenbedarf. Zusammen mit den landwirtschaftlichen Schäden könne von rund 100 Millionen Euro im Jahr ausgegangen werden. (kb)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.07.2019)

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