Umgebuchten Flug aus Angst nicht angetreten: Selbst schuld

Ein Pärchen trat den gebuchten Flug nicht an und muss trotzdem zahlen.
Ein Pärchen trat den gebuchten Flug nicht an und muss trotzdem zahlen.APA/HERBERT NEUBAUER
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Ein Pärchen trat den gebuchten Flug nicht an und muss trotzdem zahlen.

Wien. Ein steirisches Pärchen wähnte sich in Sicherheit, nachdem es in einem Reisebüro in Graz eine Reise in die Dominikanische Republik gebucht hatte: Sie würden, so teilte ihnen ein Mitarbeiter mit, definitiv mit der gebuchten Fluglinie Condor fliegen. Am Tag des geplanten Abflugs aus München war aber alles anders: Als die beiden auf das Boarding warteten, erfuhren sie, dass der Flug aus operativen Gründen von HiFly durchgeführt werden würde. Ohne sie, entschieden die beiden, sodass sich die Frage stellte, ob sie das Geld für die Pauschalreise zurückerhalten.

Die Urlauber googelten HiFly noch am Flughafen und fanden neben positiven Nutzerbewertungen auch etliche negative. Wie der Verein für Konsumenteninformation, der klagsweise die Rückforderung übernahm, angab, leide die Frau unter Flugangst und achte bei Buchungen besonders auf die Fluglinie. Der Reiseveranstalter müsse sich die Zusage des Reisebüromitarbeiters zurechnen lassen, der kurzfristige Austausch der Fluglinie sei eine unzulässige Leistungsänderung.

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