Arbeiterkammer fordert Rechtsanspruch auf Klimaanlage

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Close up of woman holding air condition remote control model released Symbolfoto property released P(c) imago/Westend61 (imago stock&people)
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Die Arbeitnehmervertretung kritisiert die derzeit schwammige Regelung für hohe Temperaturen am Arbeitsplatz, die zudem als veraltet bewertet wird.

Die Wiener Arbeiterkammer (AK) hat Paragraf 28 der Arbeits­stätten­verordnung (AStV) im Visier. Dort ist geregelt, dass bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie beispielsweise Büro­arbeiten, die Raumtemperatur generell zwischen 19 und 25 Grad Celsius zu be­trag­en habe. Eine nicht mehr zeitgemäße Vorgabe, so Harald Bruckner von der AK, zumal auch nicht genau geregelt wie der Arbeitgeber bei warmen Temperaturen vorzugehen hat. Die AK möchte die Festlegung konkreter Grenzen, ab denen der Arbeitgeber gefordert wird. Als Beispiele nennt Bruckner etwa eine Wärmeisolierung, Außenrollos und Klimaanlagen.

Übermäßige Hitze könne, abhängig vom Einzelfall, zu einem Arbeitsabfall zwischen 30 und 70 Prozent führen, wird Christine Klien, Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin, in orf.at zitiert. „Generell gewöhnt sich der Körper nach etwa sieben bis 14 Tage an ein anderes Klima“, sagte Klien. Übermäßige Hitze kann zu Flüssigkeits- und Elektrolytverlust, Herz-Kreislauf-Problemen, Sonnenstich sowie Hitzeschlag bis zum Hitzekollaps führen.

Für Bauarbeiter sowie Zimmerer, Gipser, Dachdecker, Pflasterer und Gerüster gilt seit 2013 Hitze als Schlechtwetter. Bei Temperaturen über 35 Grad Celsius muss entweder ein kühlerer Arbeitsplatz gefunden oder das Arbeiten im Freien eingestellt werden.

>>> Bericht auf orf.at

(red./herbas)

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