Attacke mit Schraubenzieher: Zwölf Jahre Haft für versuchten Polizistenmord

Der Beamte überlebte dank einer privat gekauften Stichschutzweste. Der Angreifer bestreitet eine Tötungsabsicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 38-jähriger Steirer ist am Dienstag wegen versuchten Mordes an einem Polizisten im Grazer Straflandesgericht zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im Dezember des Vorjahres in Graz in einem Mehrparteienhaus randaliert. Als die Beamten eintrafen, ging er auf sie los und stach mit einem Schraubenzieher zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Opfer, ein junger Polizist, hat den Angriff mit einer Prellung überlebt, da er eine Stichschutzweste trug, die er sich privat angeschafft hatte. Erst seit gut zwei Monaten sei so eine Weste bei der Polizei Pflicht. Die zusätzliche Ausrüstung dürfte dem Beamten am 19. Dezember 2018 jedenfalls das Leben gerettet haben. "Ich bin sehr froh, dass ich sie an hatte. Ich wäre sonst sicher schwer verletzt worden oder wäre gar tot", sagte er vor Gericht.

Widersprüchliche Aussagen des Angeklagten

Der Angeklagte bestritt zunächst vor den Geschworenen die Stiche gegen den Polizisten. Er habe zwar im Stiegenhaus herumgeschrien, dass er alle "abstechen" werde und drohte damit seinen Nachbarn, aber auf die Beamten sei er nicht losgegangen. Ganz etwas anderes hatte er noch bei seiner ersten Vernehmung gesagt: Da unterschrieb er, dass er zumindest zwei Mal auf den Polizisten eingestochen hatte. Das widerrief er allerdings am Dienstag.

Der Polizist beschrieb den Einsatz im Detail: "Er stürmte auf uns zu, drückte die Tür von innen auf und hielt einen silber-roten Gegenstand in der Hand. Ich habe den Schraubenzieher nicht gleich erkannt, dachte, es sei ein Messer. Ich schrie 'Messer weg' und in dem Moment spürte ich schon einen ersten Stich mit voller Wucht im Bereich des Halses. Dann zog er ein zweites Mal auf, aber das war etwas weniger wuchtig."

Danach konnten die Beamten den 38-Jährigen überwältigen. Der Uniformierte erlitt eine Brustkorbprellung und war zehn Tage im Krankenstand. Nach der Befragung der Zeugen schwenkte der Angeklagte erneut in seiner Verantwortung um und sagte: "Es wird schon so gewesen sein." Die Staatsanwältin fühlte sich "veräppelt" und fragte, ob er das nun "zynisch" meine. Die Richter wollten Klarheit und erkundigten sich, ob das ein Geständnis sein soll: "Das bleibt offen", blieb der Beschuldigte kryptisch.

Die Staatsanwaltschaft beschrieb den Angeklagten als eine schwierige Person: Kindheit in mehreren Heimen, Schulabschluss und Lehre zunächst nicht geschafft, seit 2014 arbeitslos, aber immerhin holte er seinen Pflichtschulabschluss nach. Schwierig war auch die Zeit in U-Haft, denn er skizzierte Fluchtpläne und Mitte Mai setzte er auch seine eigene Zelle in Brand. Dabei wurde er lebensgefährlich verletzt.

Polizist hätte ohne Weste verbluten können

Der gerichtsmedizinische Gutachter schilderte den Angriff auf den Polizisten: "Die Halsschlagader hätte getroffen werden können." Der Beamte hätte dadurch verbluten können. Der psychiatrische Gutachter beschrieb anschließend zwar eine depressive Störung sowie eine emotionale instabile Persönlichkeit beim Angeklagten, doch zum Zeitpunkt der Tat war er zurechnungsfähig.

Für die Staatsanwältin war alles beweisbar und die Stiche trafen den sensiblen Bereich des Oberkörpers: "Es war ein glücklicher Zufall, dass der Polizist die Stichschutzweste trug." Der Verteidiger des Steirers gestand ein: "Er kam heute nicht unbedingt sehr sympathisch 'rüber, aber Zu- und Abneigung sind kein Gehör zu schenken. Es ist egal, ob Sie ihn mögen oder nicht." Der Anwalt zeigte sich überzeugt, dass es so war, wie es der Beschuldigte bei seiner allerersten Vernehmung angegeben hatte: "Ja, er hat zugestochen, aber er wollte den Polizisten nicht töten."

Die Geschworenen sahen aber mit sechs zu zwei Stimmen den Tatbestand des Mordversuchs erfüllt. Der Verteidiger des 38-Jährigen kündigte gegen die zwölf Jahre Haft Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

(APA)

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