Ein Erlass reiche nicht aus, um eine Abschiebung von Asylwerbern in Lehre mit negativem Bescheid zu verhindern, sagt Wolfgang Peschorn.
Innenminister Wolfgang Peschorn hält einen Erlass für nicht ausreichend, um eine Abschiebung von Asylwerbern in Lehre mit negativem Bescheid zu verhindern. In einem am Freitag veröffentlichten Interview mit "Standard" sagte Peschorn, dafür wäre eine gesetzliche Grundlage notwendig.
Die vom Nationalrat in einem Entschließungsantrag geforderte pragmatische Lösung für die knapp 900 Betroffenen müsse auf rechtlich sicherem Boden stattfinden. "Dafür bedarf es voraussichtlich einer gesetzlichen Maßnahmen", meinte der Innenminister. Eine Änderung sollte aber in das Gesamtsystem der österreichischen Rechtsordnung passen.
"Und wenn wir von Asyl und Lehre spreche, ist das mehr eine Frage der Arbeitsmigration als des Asyls". Für Peschorn heißt das: "Wir reden eigentlich über eine Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes. Man sollte sehr vorsichtig sein, wenn man einen Spurwechsel zwischen Arbeitsmigration und Asylwesen im Inland macht."
Der Innenminister teilte mit, dass er nach dem Entschließungsantrag die Fraktionsvorsitzenden im Ausschuss eingeladen habe, um die Absicht des Nationalrates zu ergründen. "Aufgrund der Termindichte haben die Abgeordneten aber keine Zeit für ein Gespräch gefunden. Das Innenministerium steht jederzeit für Gespräche zur Verfügung."
>> Peschorn im „Standard“-Interview
(APA)