Menschenrechte

Mauthausen-Befreite als „Landplage“: Vor Urteil gegen Österreich

Zeitzeuge Aba Lewit
Zeitzeuge Aba LewitHERBERT NEUBAUER / APA / picture
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Straßburger Gerichtshof entscheidet am Donnerstag, ob der Persönlichkeitsschutz für NS-Opfer ausreicht.

Wien/Straßburg. Beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg (EGMR) steht am Donnerstag ein Stück österreichischer Vergangenheitsbewältigung auf dem Programm. Der Gerichtshof verkündet seine Entscheidung im Verfahren „Lewit gegen Österreich“, in dem es um die Frage geht, ob der Persönlichkeitsschutz für Opfer der NS-Verfolgung ausreicht. Anlass war die Bezeichnung von Überlebenden des KZ Mauthausen als „Landplage“, gegen die sich Überlebende des Holocaust erfolglos zu wehren versucht haben. Dem Vernehmen wird Straßburg gegen Österreich entscheiden.

Zur Erinnerung: Im Sommer 2015 erschien in der rechtsgerichteten Zeitschrift „Aula“ ein Artikel unter dem Titel „Mauthausen-Befreite als Massenmörder“, der sich mit den Folgen der Befreiung des Lagers beschäftigte. „Die Tatsache“, so hieß es darin, „dass ein nicht unerheblicher Teil der befreiten Häftlinge aus Mauthausen den Menschen zur Landplage gereichte, gilt für die Justiz als erwiesen und wird am Donnerstag nur noch von KZ-Fetischisten bestritten.“ Daraufhin wurde gegen den Autor zwar ein Verfahren wegen des Verdachts der Wiederbetätigung eingeleitet, mangels Lobs des Nationalsozialismus aber eingestellt.

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