Kurzparkzonen

Pkw-Abstellen in Wien: Es ist kompliziert

Die Presse
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Wo man in Wien wann zahlen muss – und wer in Einkaufsstraßen eine Parkscheibe braucht.

Wien. „Eine Art Fleckerlteppich“ nannte es Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) im Sommer – und es fällt schwer, ihm zu widersprechen. Denn die Wiener Parkraumbewirtschaftung ist – dank zahlreicher Sonderregelungen – vorsichtig formuliert etwas unübersichtlich. Bis die von Ludwig angekündigte Reform kommt, bleibt es also kompliziert. Ein kleiner Überblick.

Die Kurzparkzonen

Mittlerweile ist das Parken tagsüber (teils bis 19, teils bis 22 Uhr) in 19 der 23 Bezirke kostenpflichtig. Nur im 13., 21., 22. und 23. Bezirk kann man kostenlos und so lang man möchte parken.
In allen anderen Bezirken gilt: Bezirksbewohner können mit Parkpickerl (das in einigen Bezirken 120, in anderen 90 Euro pro Jahr kostet) dauerhaft parken, andere Autofahrer brauchen einen Parkschein oder zahlen via Handy-Parken. Mit Parkschein darf man je nach Bezirk zwei oder drei Stunden parken. Die Kurzparkzonen gelten meist im ganzen Bezirk – bis auf, erraten, einige Ausnahmen: Simmering hat das Kurzparken nur um die U3-Stationen eingeführt. In Döbling sind einige Parkflächen – wie vor dem Krapfenwaldlbad – weiterhin gratis.

Einkaufsstraßen

Noch komplizierter wird es auf vielen (aber natürlich nicht allen) Einkaufsstraßen: Hier dürfen alle Pkw maximal 1,5 Stunden parken. Parkpickerlbesitzer müssen dafür eine Parkscheibe einlegen, alle anderen einen Parkschein ausfüllen. Diese Sonderregelung gilt (meist) von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr – mit Ausnahmen: Während man etwa auf der Josefstädter Straße samstags gratis parkt, ist Parken nur wenige Meter weiter auf der Lerchenfelder Straße auch am Samstag von 9 bis 12 Uhr kostenpflichtig.

Sonderfall Stadthalle

Wegen der vielen Konzerte in der Stadthalle gibt es rund um diese seit Jahren eine eigene Kurzparkzone, die auch samstags und sonntags (dann aber nur von 18 bis 22 Uhr) gilt. Bewohner des Grätzels können ein eigenes Stadthallen-Parkpickerl beantragen – und dürfen damit auch in einigen Straßen der angrenzenden Bezirke parken.

Anrainerparken

Sieben Bezirke haben einen Teil der Stellplätze für Anrainer reserviert. Hier darf man also nur mit Parkpickerl parken.

Betriebe

Auch Unternehmen können ein Parkpickerl für Firmen-Pkw beantragen, das „Parkchip“ heißt und um das man mit „ausführlicher Begründung“ ansucht. (mpm)

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