Flughafen

Rechtsstreit um Bodendienst-Lizenz

Der ohnedies verspätete Zuschlag für den zweiten Anbieter an die Schweizer AAS wackelt, weil die unterlegene Swissport die Vergabe beim Bundesvergabegericht bekämpft.

Wien. Wer in den Weihnachtsferien mit British Airways, Iberia, Air France/KLM, Egyptair, Turkish Airways oder einigen anderen Airlines in den Urlaub fliegen möchte, sollte Geduld mitbringen. Zwar hat das Verkehrsministerium die zweite Lizenz für die Bodenabfertigung am Wiener Flughafen nun – mit Verzögerung – vergeben. Der neue Anbieter, die Schweizer AAS, die die bisherige Ground-Handling-Firma Celebi mit 1. Jänner 2020 ablöst, hat allerdings nur zwei Monate Zeit, um den Betrieb auf die Beine zu stellen. Das sei sehr kurz, wurde schon vor der Vergabe von Bewerbern kritisiert. Zumal auch die Verträge mit den Fluglinien übernommen werden müssen.

Der Zuschlag könnte freilich noch ganz kippen, sollte der zunächst erstgereihte und jetzt unterlegene Bewerber Swissport das geplante Verfahren gegen die Vergabe gewinnen. Swissport hat schon eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebracht, weil ihnen unter anderem bisher Einsicht in die Unterlagen verwehrt worden sei. Nun will Swissport auch die Entscheidung des Verkehrsministeriums beim BVwG bekämpfen, berichtet das Onlineportal AviationNet. Klagen weiterer Bewerber werden nicht ausgeschlossen, auch ihnen sei die Akteneinsicht verweigert worden.

Insgesamt lief die Vergabe der zweiten Lizenz für alle Dienstleistungen rund um den Flug (unter anderem Einweisen und Parken der Flugzeuge, Reinigung, Gepäck- und Passagiertransport), keineswegs reibungslos. Im Frühjahr wurde ausgeschrieben. Zunächst wurden vier Bewerber zugelassen, wobei Swissport die Nase vorn hatte, wie das Ministerium bestätigt. Auf Druck wurden weitere Interessenten zugelassen, unter anderem die AAS.

Offiziell wollte der Flughafen, der für 80 Prozent des Abfertigungsgeschäfts zuständig ist, keine Stellungnahme abgeben. Man kann davon ausgehen, dass die Entscheidung für AAS positiv gesehen wird – obzwar man mit Celebi dem Vernehmen nach sehr zufrieden war.

Swissport hingegen dürfte nicht Wunschkandidat gewesen sein, steht das Unternehmen, das der chinesischen HNA-Gruppe gehört, doch finanziell auf äußerst wackligen Beinen. Swissport hat Schulden von rund 1,5 Mrd. Euro. Unternehmens-Chef Eric Born forderte Ende September eine Refinanzierung, andernfalls würde er zurücktreten, berichtete die „Neue Zürcher Zeitung“. HNA hatte 2015 den Swissport-Kauf mit Schulden finanziert. Pläne, Swissport wieder zu verkaufen, sind heuer gescheitert. HNA will Vermögenswerte in Milliardenhöhe veräußern, weil die Gruppe nach einer teuren Übernahmetour, für die insgesamt 80 Mrd. Dollar Fremdkapital aufgenommen worden war, selbst in Schieflage geraten ist.

Celebi-Mitarbeiter abgesichert

Zurück nach Wien: Hier scheint die Angst der 450 Celebi-Mitarbeiter, bei einem Betreiberwechsel den Job zu verlieren, unbegründet zu sein. Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (Avrag) sieht vor, dass bei einem Betriebsübergang die bestehenden Arbeitsverhältnisse übernommen werden. In diesem Fall ist es aber keine Betriebsübernahme. Die AAS hatschon angekündigt, dass die Celebi-Mitarbeiter „ein Angebot zum Übertritt in die AAS erhalten und zwar unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Arbeitskonditionen“, so eine Aussendung. „Diese Vorgangsweise hat mir heute AAS-Geschäftsführer Dieter Streuli bestätigt“, sagte Celebi-Betriebsrätin Aleksandra Bubnjevic am Donnerstag zur „Presse“.

Alles andere denn eine Übernahme der Beschäftigten wäre auch kontraproduktiv, da zum einen die AAS selbst nur 300 Mitarbeiter hat, die ausschließlich in der Schweiz eingesetzt sind. Zum anderen müssten neue Mitarbeiter erst für die diversen Aufgaben geschult werden und die Sicherheitsüberprüfung des Innenministeriums durchlaufen.

Nicht nur die Gewerkschaft Vida, sondern auch Juristen fordern in diesem Zusammenhang eine Änderung des Bundesvergabegesetzes (auf dessen Basis auch die Lizenz entschieden wurde). „Auch solche Fälle wie der Wechsel eines Lizenznehmers sollten zwingend als Betriebsübergang gewertet werden“, fordert der in der Vida für Luftfahrt zuständige Daniel Liebhart.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.10.2019)

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