Keine Unterschrift

Waren Johnsons Briefe rechtmäßig? Schottisches Gericht wartet ab

Der Brief, den Boris Johnson eigentlich nie schreiben wollte. Er unterzeichnete nicht und sendete einen weiteren Brief, in dem er erklärte, der erste beinhalte seiner Meinung nach nicht die richtigen Brexit-Strategien.
Der Brief, den Boris Johnson eigentlich nie schreiben wollte. Er unterzeichnete nicht und sendete einen weiteren Brief, in dem er erklärte, der erste beinhalte seiner Meinung nach nicht die richtigen Brexit-Strategien.APA/AFP/10 Downing Street/-
  • Drucken

Die Richter wollen das weitere Verhalten der Regierung in der Brexit-Gesetzgebung beobachten.

Ein Gericht im schottischen Edinburgh hält sich eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Boris Johnsons Verhalten im Brexit-Tauziehen weiter offen. Der britische Premierminister hatte am Samstag einen nicht unterzeichneten Brief nach Brüssel geschickt, mit dem er die EU - im Einklang mit der geltenden britischen Rechtslage - um einen weiteren Brexit-Aufschub bittet.

In einem weiteren Brief hatte er aber erklärt, dass er einen Aufschub eigentlich nicht befürworte. Dies hatte Kritiker vor Gericht ziehen lassen, weil sie befürchten, Johnson torpediere die auf einem Gesetz fußende Bitte um einen Aufschub.

Die Richter in Edinburgh erklärten, sie wollten vor einer Entscheidung nun erst beobachten, wie sich die Regierung in London weiter verhalte und ob sie vollends im Einklang mit dem Gesetz handle. Im Zweifel könne es noch immer zu einer Rüge kommen. Allerdings hatte EU-Ratspräsident Donald Tusk bereits über eine Sprecherin erklären lassen, er akzeptiere die von Johnson gewählte Form. Die Tatsache, dass der Brief nicht unterschrieben wurde, ändere nichts an der Vorgehensweise in Brüssel, hieß es.

(APA/dpa)

(APA/dpa)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.