Unterhalt verwirkt

Frau erhält nach „Hinterlist“ kein Geld

Die Heirat erfolgte nach indischer Tradition nach den Vorgaben der Familien der Brautleute.
Die Heirat erfolgte nach indischer Tradition nach den Vorgaben der Familien der Brautleute.(c) Getty Images/EyeEm (Jubeesh Vp Jubin / EyeEm)
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Eine Inderin, die es mit dem ihr zugedachten Mann in Österreich nicht mehr aushielt, setzte sich mit den Kindern ab. Landesgericht strich ihr zu Recht vorläufigen Unterhalt.

Wien. Es war eine traditionelle indische Heirat, bei der die Familien die Brautleute füreinander aussuchten, nicht diese für sich selbst. Zudem sollte die indische Braut anlässlich der Heirat 2004 nach Österreich übersiedeln, wo ihr Mann, ein indischstämmiger Österreicher, lebte.

Um die Haltbarkeit der Ehe war es nicht zum Besten bestellt: Drei Jahre nach der Geburt ihres zweiten Kindes 2010 hielt die Frau es nicht mehr aus und setzte sich mit den Kindern nach Indien ab. Eine Reihe an Rechtsstreitigkeiten war die Folge, von denen eine jetzt zumindest ein vorläufiges Ende vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) fand.

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