Linzer Altstadt wird Waffenverbotszone

Hauptplatz in Linz.
Hauptplatz in Linz.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Seit Jahren kommt es immer wieder zu Bluttaten vor allem unter Nachtschwärmern. Mit 1. November wird daher das Linzer Ausgeh-Viertel zur Waffenverbotszone. ÖVP und FPÖ reicht das nicht.

Mit 1. November wird das Linzer Ausgeh-Viertel, die Altstadt, zur Waffenverbotszone. Vor allem Messerattacken zu vorgerückter Stunde vor Lokalen haben dazu geführt, dass nicht mehr nur auf dem als Kriminalitäts-Hotspot bekannten Hinsenkampplatz sondern auch in der Altstadt das Mitführen von Schuss-, Hieb- sowie Stichwaffen untersagt wird.

In der Linzer Altstadt kommt es seit Jahren immer wieder zu Bluttaten vor allem unter Nachtschwärmern. Im Jänner des Vorjahres investierte die Stadt in eine Modernisierung des Überwachungssystem. Ab November gilt zudem das Waffenverbot. "Ich begrüße diese Maßnahme. Ich bin überzeugt, dass dies gemeinsam mit der ebenfalls von der Polizei verordneten Videoüberwachung positiv zur Aufrechterhaltung der Sicherheit in der Stadt beiträgt", meinte Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ).

Hauptbahnhof als nächste Verbotszone?

Sein schwarzer Stellvertreter Bernhard Baier wiederum will diese Verbotszonen noch ausweiten. Hauptbahnhof, Volksgarten und der Schillerpark in der Innenstadt sollten geprüft werden. FPÖ-Sicherheitsstadtrat Michael Raml spricht sich in erster Linie für eine Waffenverbot am Hauptbahnhof aus.

Landespolizeidirektor Andreas Pilsl "begrüßt es zwar grundsätzlich, wenn sich mehrere Personen des Themas Sicherheit annehmen, die Lösungskompetenz liegt aber bei der Polizei". Aufgrund von Situationsanalysen treffe die Exekutive ihre Entscheidungen. Und die beiden Verbotszonen für Linz seien derzeit ausreichend, stellte Pilsl klar. Weitere hält er aus derzeitiger Sicht nicht für notwendig.

Für den Hinsenkampplatz wurde wegen etlicher Straftaten - von Drogendelikten über Drohungen, Diebstähle, Raube - im Dezember 2018 das erste Waffenverbot in der oberösterreichischen Landeshauptstadt eingeführt. Bei Zuwiderhandeln drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 500 Euro.

(APA)

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