Post von Jeannée

Klenk sieht eine Legitimierung des Hasses

Florian Klenk (links) mit Armin Thurnher.
Florian Klenk (links) mit Armin Thurnher.Die Presse
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Michael Jeannée schrieb im September so einiges über "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk. Vor Gericht hat er einen Etappensieg errungen. So werde "Hass legitimiert", meint Klenk.

Mit heftigen Ausdrücken spart Michael Jeannée nicht, wenn er über Florian Klenk schreibt. Wieviele davon in seine schmale Kolumne "Post von Jeannée" in der "Kronen Zeitung" Platz hat, konnte man im September sehen. "Falter"-Chefredakteur Klenk wurde, ebenso wie Peter Pilz, unter anderem als "hetzender Verzweifelter","gefährlicher Diffamierer", "Meister zwielichtiger Tricks", "skrupelloser Intrigant", "ruhigstimmiger Verbreiter von Unwahrheiten" sowie als "verderbte Figur" bezeichnet.

Jeannées Behauptungen seien "ehrenrührig, kreditschädigend und unwahr", meinte der "Falter" - und klagte wegen Ehrenbeleidigung. Darüber ist noch nicht entschieden - aber der Antrag auf Veröffentlichung einer kurzen Mitteilung über das anhängige Verfahren wurde abgewiesen. Mit der Begründung, dass die Wertung Jeannes im Kontext keine Tatbestände der üblen Nachrede oder Beleidigung erfülle.

Worte wie "Denunziant" und "skrupelloser Intrigant" seien vor dem Hintergrund der Berichterstattung des "Falter" über die Wahlkostenaffäre der ÖVP "und der folgenden medialen Diskussion, worin die Berichterstattung unter anderem auch als (teilweise) unwahr und zum Zwecke der Beeinflussung des Wählerverhaltens gesehen wurde (...) als kritische Werturteile des Angeklagten" zu sehen. Weil Klenk eine der Öffentlichkeit bekannte Figur sei, sei "kein Wertungsexzess" festzustellen.

Klenk schrieb auf Twitter, dass so "Hass legitimiert wird". Und: "Nicht der Austausch von (gerne auch extremen) Meinungen wird geschützt, sondern das Beschimpfen." Klenks Anwalt erhob Beschwerde.    (rovi)

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