Aufsichtsratsjob von Ex-Voest-Chef Eder vor Gericht angefochten

Wolfgang Eder
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Ein Aktionärsvertreter reichte im Sommer Klage beim Landesgericht Linz ein. Laut dem Konzern sei die Wahl rechtmäßig erfolgt.

Der direkte Wechsel des langjährigen voestalpine-Chefs Wolfgang Eder in den Aufsichtsrat des Unternehmens hat ein juristisches Nachspiel. Mitte Jänner muss Aufsichtsratschef Joachim Lemppenau als Zeuge vor dem Landesgericht Linz erscheinen, wie die "OÖN" berichten. Der streitbare Aktionär Rupert-Heinrich Staller hatte eine Anfechtungsklage eingebracht.

Diesen Donnerstag fand die vorbereitende Tagsatzung am Landesgericht Linz statt. Eder war auf der voestalpine-Jahreshauptversammlung am 3. Juli - zeitgleich mit seiner Verabschiedung aus der Konzernleitung - in das Aufsichtsgremium berufen worden.

Staller stößt sich daran, da damit seiner Meinung nach eine gesetzlich vorgesehene Abkühlphase von zwei Jahren ignoriert wurde. Eder würde Entscheidungen kontrollieren, die er selbst noch in seiner Zeit als CEO getroffen hatte.

Der Konzern kontert, dass die Wahl rechtmäßig erfolgt sei. Eder sei im Juli mit 88 Prozent der Aktionärsstimmen in das oberste Kontrollorgan der voestalpine gewählt worden. Alle acht Aufsichtsratsmitglieder seien mittlerweile auch im Firmenbuch eingetragen.

Zustimmung von RLB und Mitarbeiterstiftung

Um Eders Berufung in den Aufsichtsrat zu ermöglichen, wurde laut "Oberösterreichische Nachrichten" die Zustimmung der voestalpine-Mitarbeiterstiftung und der Raiffeisen Landesbank (RLB) präsentiert, die gemeinsam 25 Prozent des Aktienkapitals vertreten. Mit dieser Quote könne die Abkühlphase entfallen.

Der Kläger argumentiert, dass "die RLB" zwar im Vorfeld den Wahlvorschlag im eigenen Namen gemacht habe, aber zum fraglichen Zeitpunkt selbst nicht Aktionärin der voestalpine war, sondern die RLB Invest OG. Somit sei ein Wahlvorschlag von 25 Prozent des Aktienkapitals vorab nicht erfolgt.

Laut Firmenhomepage gehörten der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Invest GmbH & Co OG als größtem Einzelaktionär per Ende März 10 bis 15 Prozent der Unternehmensanteile und der Mitarbeiterstiftung 14,8 Prozent.

Über die juristische Frage, ob die 25-Prozent-Quote erfüllt war oder nicht, wird am 17. Jänner am Landesgericht weiterverhandelt.

(APA)

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