Alimente

Kinder kaum besucht: Keine Sanktion für Vater

Archivbild
Archivbild(c) imago images/Cavan Images (RACHEL ANNIE BELL via www.imago-images.de)
  • Drucken

Kinder forderten mehr Geld, weil der Papa zu wenig Zeit mit ihnen verbringe. Das Ansinnen scheiterte.

Wien. Muss man einen Zuschlag zahlen, wenn man als Vater wenig Zeit mit seinen Kindern verbringt? Nein, sagt nun der Oberste Gerichtshof (OGH).

Zwei Kinder (sie wohnen bei der Mutter) hatten einen Zuschlag vom Vater gefordert. Schließlich suche dieser nur wenig Kontakt zu ihnen. Der Vater wandte dagegen ein, dass an diesem Umstand seine Ex-Frau (die Kindesmutter) schuld sei. Sie verhindere den Kontakt.

Es liegt also ein Fall vor, in dem die Mutter ihre Unterhaltspflicht mit Betreuungsleistungen erfüllt, während der Mann seiner Pflicht mit Zahlungen nachkommt. In solchen Konstellationen kann der zahlungspflichtige Elternteil von einem Teil seiner Alimente entlastet werden, wenn er sich über das übliche Ausmaß für die Kinder engagiert. Schließlich mindert das dann die Betreuungspflichten des anderen Elternteils.

Aber daraus dürfe man nicht den Umkehrschluss ziehen und wenig engagierte Väter zu Mehrzahlungen zwingen, erklärte der OGH (1 Ob 107/19w). Das würde sonst auf eine „unterhaltsrechtliche Bestrafung“ hinauslaufen, die das Gesetz nicht vorsehe.

Überdies betonte der OGH, dass die Mutter dem Vater offenbar nur ein Besuchsrecht im Rahmen eines Krisenzentrums zugestehen wolle. Bei solchen Treffen könnten die Kinder aber keine nennenswerten Versorgungsleistungen vom Vater erhalten. Durch die fehlenden Besuche entstehe also kein finanzieller Schaden, den man ersetzen müsse. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.11.2019)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.