Replik

Wieso GmbH-Gesellschafter „unter sich“ bleiben können

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Bei Insolvenz eines Mitgesellschafters müssen GmbH-Gesell-schafter ein vereinbartes Aufgriffsrecht weiter wahrnehmen können.

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Wien. Im Rechtspanorama der „Presse“ vom 28. Oktober 2019 berichten die Rechtsanwältinnen Daniela Huemer und Theresa Haglmüller von einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Linz, wonach der Insolvenzverwalter in der Verwertung eines GmbH-Geschäftsanteils „frei“ sei. Der Insolvenzverwalter sei dabei auch nicht an ein gesellschaftsvertragliches Aufgriffsrecht gebunden, ja mehr noch: Solche Aufgriffsrechte könnten im Sprengel des OLG Linz gar nicht mehr vereinbart werden, vertraten die Autorinnen.

Diese Entscheidung birgt unübersehbaren unternehmensrechtlichen und standortpolitischen Sprengstoff. Das Recht von GmbH-Gesellschaftern, sich bei einer anstehenden Übertragung eines Geschäftsanteils ein Mitspracherecht zu sichern, ist nicht nur gesetzlich verankert, sondern auch für die Bereitschaft, sich mit anderen Personen in einer GmbH zusammenzuschließen, fundamental.

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