Partner in Krise

GmbH-Gesellschafter insolvent: Aufgriffsrecht kann abgesichert werden

Der Oberste Gerichtshof lässt zu, Vorkaufs-, Übernahms- und Aufgriffsrechte mittels Veräußerungsverbot im Gesellschaftsvertrag unangreifbar zu machen.

Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.

>>> Mehr aus der Rubrik „Gastkommentare“

Linz. Hule/Frenzel kritisieren im „Rechtspanorama" vom 11. November völlig zu recht eine überschießende Interpretation der Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz vom 27. August 2019, 6R95/19m. Diese hätte zur Folge, dass nicht nur gesellschaftsrechtliche Aufgriffsrechte der Mitgesellschafter im Insolvenzfall eines Gesellschafters (wegen § 26 Abs 3 IO) unwirksam wären, sondern sogar die Gefahr bestünde, dass der Insolvenzverwalter den GmbH-Anteil des Schuldners an beliebige Dritte, also auch an Konkurrenten veräußern könnte.

Dieser Gefahr kann meines Erachtens gesellschaftsvertraglich begegnet werden.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Replik

Wieso GmbH-Gesellschafter „unter sich“ bleiben können

Bei Insolvenz eines Mitgesellschafters müssen GmbH-Gesell-schafter ein vereinbartes Aufgriffsrecht weiter wahrnehmen können.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.