Beschluss

Deutsche Aufsichtsräte müssen Vorstandsgehälter deckeln

Der Rechtsausschuss des Bundestags berät über die Umsetzung der europäischen Aktionärsrechte-Richtlinie.

Die Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen sollen gesetzlich verpflichtet werden, die Managergehälter zu begrenzen. In Deutschland hat das der Rechtsausschuss des Bundestags am Mittwoch bei den abschließenden Beratungen zur Umsetzung der europäischen Aktionärsrechte-Richtlinie beschlossen.

Danach muss der Aufsichtsrat in Zukunft eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festlegen. Darüber hinaus wird der Aktionärsversammlung das Recht eingeräumt, diese Summe noch einmal herabzusetzen. Das Bundestagsplenum muss die kurzfristig beschlossenen Änderungen am Donnerstag noch bestätigen, was allerdings als Formsache gilt.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl bezeichnete die Einigung mit der Unionsfraktion als großen Erfolg: "Ausufernde Vorstandsgehälter sollten damit der Vergangenheit angehören." Allerdings bleibt dem Aufsichtsrat überlassen, ob er eine Maximalvergütung für den gesamten Vorstand beschließt oder eine gesonderte Obergrenze für jedes einzelne Vorstandsmitglied. (APA/dpa)

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