Prozess

Niederlande müssen Kinder von IS-Eltern nicht aus Syrien zurückholen

APA/AFP/DELIL SOULEIMAN
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Ein Gericht in Den Haag hat ein Urteil erster Instanz gekippt und mit Gefahren für die nationale Sicherheit und Problemen für die Außenpolitik argumentiert.

In der Frage, ob Staaten verpflichtet seien, Kinder aus Ländern wie Syrien und dem Irak zurückzunehmen, von denen ein oder beide Elternteile im Rahmen der Terrororganisation IS aktiv waren, hat ein Berufungsgericht in den Niederlanden eine wichtige Entscheidung gefällt. Der Staat muss demnach nicht aktiv helfen, um Kinder von Niederländerinnen zurückzuholen, die in die Kriegsregion gezogen waren und sich dem IS anschlossen, befand das Gericht in Den Haag am Freitag.

Dabei hob es freilich eine erstinstanzliche Entscheidung auf, die vor wenigen Wochen genau gegenteiliger Natur war. Demnach hätten die Behörden 56 solcher Kinder aus Gefangenenlagern in Syrien aktiv heimholen müssen. Alle haben die holländische Staatsbürgerschaft und sind unter zwölf Jahre alt, die meisten sind sogar unter sechs.

Gegen das erstinstanzliche Urteil hatte die niederländische Regierung Rechtsmittel erhoben. Als Begründung nannte man Gefahren für die nationale Sicherheit und die Risken für die Beamten, die die Kinder suchen und herausholen sollten. Überhaupt würde eine aktive Rücknahmepflicht der Außenpolitik schaden und die internationale Zusammenarbeit belasten.

Ob das Verfahren in eine dritte Instanz geht, stand vorerst nicht fest.

In syrischen Lagern sollen rund 68.000 Personen mit IS-Hintergrund einsitzen, Kämpfer genauso wie ihre Frauen, Kinder und andere sie unterstützende Verwandte. Sie werden von kurdischen Soldaten bewacht.

Etwa 55 IS-Militante in den Lagern waren aus den Niederlanden angereist, viele weitere sind zuvor getötet worden. Man vermutet dort auch mindestens 90 Kinder von Eltern, die die niederländische Staatsbürgerschaft haben oder zumindest viele Jahre dort gelebt hatten.

(Reuters)

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