AK kritisiert Antrag von ÖVP und Grünen zu Finanzierung des VKI

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Für die Arbeiterkammer ist mit dem Entwurf eine nachhaltige Finanzierung des VKI nicht gesichert. Kritik übt sie auch am geplantem Wegfall von Finanzierung durch Kartellstrafe.

Die Zukunft des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) hängt an der künftigen Finanzierung - und die ist im Parlament umstritten. Ein SPÖ-FPÖ-Antrag dazu liegt vor, ÖVP und Grüne haben einen eigenen Gesetzesvorschlag eingebracht. Die Arbeiterkammer (AK) hat nun den von ÖVP und Grünen eingebrachten Gesetzesvorschlag zur künftigen Finanzierung des VKI in einer eigenen Stellungnahme kritisiert. Durch die lediglich einmalige Förderung für das Jahr 2020 sei das Ziel einer nachhaltigen und langfristigen Sicherung der Finanzierung des VKI nicht erreicht, was aus Sicht der Arbeiterkammer aber notwendig wäre, heißt es in der AK-Stellungnahme an die Parlamentsklubs.

In dem türkis-grünen Gesetzesvorschlag ist die Streichung der Zweckwidmung von Bußgeldern für den VKI vorgesehen. Bisher kommen Kartellbußgelder, die Unternehmen etwa wegen unzulässiger Preisabsprachen zahlen müssen, bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. Euro dem VKI zu Gute. Der Gesetzesvorschlag von ÖVP und Grünen will diese Finanzierungsquelle streichen. "Die Streichung der Zweckwidmung von Bußgeldern für den VKI ist völlig unverständlich und verschärft die finanzielle Situation erheblich", warnt die AK. Im ÖVP-Grünen-Gesetzesantrag wird zur Begründung der nur einjährigen Finanzierung angeführt, dass Struktur und Tätigkeit des VKI evaluiert werden sollen.

„Streichung der Zweckwidmung  völlig unverständlich"

Aus Sicht der Arbeiterkammer bietet hingegen der von SPÖ und FPÖ unterstützte Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das VKI-Finanzierungsgesetz 2019 erlassen und das Kartellgesetz 2005 geändert wird, die nötige langfristige Absicherung der Finanzierung des VKI. Doch auch bei diesem Entwurf sieht die AK Verbesserungsbedarf: Er sollte um die "Durchführung von Sammelklagen und Sammelaktionen" und um die Möglichkeit, auch Förderverträge abzuschließen, ergänzt werden.

Die Autorin der Stellungnahme, AK-Juristin Gabriele Zgubic, ist auch Präsidentin des Aufsichtsrats des VKI. Die AK ist ordentliches Mitglied des VKI, die anderen Sozialpartner - Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, ÖGB - haben sich als ordentliche Mitglieder zurückgezogen. Der Bund (Sozialministerium) ist außerordentliches Mitglied.

(APA)

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