Rauchverbot

Shisha-Bar-Betreiber blitzen beim VfGH ab

Shisha-Bar-Betreiber müssen sich laut VfGh mit Rauchverbot abfinden
Shisha-Bar-Betreiber müssen sich laut VfGh mit Rauchverbot abfindenROLAND SCHLAGER / APA / pictured
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Für das Höchstgericht ist es sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber beim Nichtraucherschutz sämtliche Gastronomiebetriebe gleich behandelt.

Das mit 1. November in Kraft getretene allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie gilt auch für Shisha-Bars. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Mittwoch die Behandlung zweier Gesetzesprüfungsanträge mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg abgelehnt, mit denen mehrere Shisha-Betreiber die aktuelle Rechtslage bekämpft hatten und eine Ausnahmeregelung erwirken wollten.

Die Shisha-Bar-Betreiber hatten damit argumentiert, dass sie nicht mit anderen Lokalen vergleichbar wären, weil man ausschließlich zum Rauchen einer Wasserpfeife eine Shisha-Bar aufsuche. Die bestehende Gesetzeslage sei daher unsachlich.

Der VfGH wies dieses Vorbringen zurück. Für das Höchstgericht ist es sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber beim Nichtraucherschutz im Rahmen des ihm zukommenden rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes sämtliche Gastronomiebetriebe gleich behandelt. Der damit verbundene Eingriff in Grundrechte sei insofern gerechtfertigt, "als damit im öffentlichen Interesse gelegene Ziele - insbesondere der Gesundheitsschutz - verfolgt werden und diese Maßnahmen zur Zielerreichung geeignet und verhältnismäßig sind", hielt der VfGH in seinem Beschluss fest, der die Shisha-Betreiber abblitzen ließ.

(APA)

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