Salzburg

Kein Mord: Acht Jahre Haft für Angeklagte

Die Frau wurde wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, angeklagt war sie wegen Mordes.

Im fortgesetzten Prozess gegen eine 30-Jährige, die ihren 57-jährigen Ehemann, einen Promi-Skihüttenwirt im Pongau, am 3. März 2019 mit einem Messerstich getötet haben soll, ist heute, Mittwoch, am Abend am Landesgericht Salzburg ein Urteil ergangen. Die wegen Mordes angeklagte Frau wurde wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Das Urteil ist laut Gerichtssprecher Peter Egger nicht rechtskräftig. Die Geschworenen haben die Frage, ob die Beschuldigte ihren Ehemann ermordet habe, einstimmig verneint. Die Frau beteuerte ihre Unschuld. Sie sprach von einem Unfall. Während eines Streits habe ihr Mann sie an der Hand, in der sie ein Küchenmesser hielt, um sich eine Jause zuzubereiten, gefasst und sie zu ihm herangezogen. Dass das Messer in seinen Oberkörper drang, habe sie nicht bemerkt. "Ich dachte, er wollte mich erschrecken", meinte sie. (APA)

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