Lebenslang für Mord an Obdachlosen in Wiener Park

WIEN: PROZESS WEGEN MORDES '46-JAeHRIGEN IN WIENER PARK MIT FAUSTDICKEM AST ERSCHLAGEN'
WIEN: PROZESS WEGEN MORDES '46-JAeHRIGEN IN WIENER PARK MIT FAUSTDICKEM AST ERSCHLAGEN'APA/HERBERT PFARRHOFER
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Der 36-jährige Bauarbeiter schlug einem 46-Jährigem in einem Park in Wien-Landstraße mit einem faustdickem Ast den Schädel ein. Stunden nach der Tat soll er noch versucht haben, eine Frau zu missbrauchen.

Wien. Er könne sich an nichts erinnern - mit dieser Aussage ist ein 36-Jähriger am Freitag einem Schwurgericht gegenüber getreten. Die Anschuldigung: Er habe einen Obdachlosen im Sommer 2019 in einem Park in Wien-Landstraße mit einem faustdicken Ast erschlagen. "Ich denke ständig darüber nach, was in der Nacht passiert ist. Ich weiß es nicht mehr", behauptete der Mann. Er habe in den Stunden zuvor Wodka getrunken und Cannabis geraucht.

Die Erinnerungslücken halfen ihm wenig: Er wurde von den Geschworenen einstimmig wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der gebürtige Moldawier akzeptierte die Entscheidung des Schwurgerichts, somit ist das Urteil bereits rechtskräftig. 

Weil der Obdachlose ihn während eines Telefonats mit seiner Ehefrau angestänkert und als Homosexuellen bezeichnet haben soll, habe den aus einer besonders konservativen und religiösen Gegend stammenden Moldawier rot sehen lassen, führte Staatsanwalt Bernd Ziska zu Beginn des Prozesses aus. Der Mann, der im März nach Österreich gekommen war und sich als Hilfsarbeiter auf Baustellen verdingte, nachdem er zuvor in Russland und Polen am Bau gearbeitet hatte, versetzte dem 46-Jährigen zunächst vier bis fünf Faustschläge ins Gesicht. Als sich der zu Boden gestürzte Mann aufrappeln wollte, folgten weitere Faustschläge, ehe der Angeklagte zu einem einen Meter langen, faustdicken Ast griff.

Opfer ohne Überlebenschance

Mit diesem schlug er dem 46-Jährigen laut Anklage den Schädel ein. Das Opfer hatte keine Überlebenschance. Der Mann starb am Tatort an einem offenen Bruch der Schädeldecke und ausgedehnten Hirnblutungen.

Um sich für die erlittene Beleidigung zu revanchieren, habe der 36-Jährige den Getöteten zur Gänze entkleidet und demütigende Handlungen an der Leiche vornehmen wollen, legte der Staatsanwalt dar. Von letzterem habe er dann aber Abstand genommen und die Leiche mit Zweigen, Gestrüpp und Laub bedeckt. Der Tote wurde am nächsten Morgen von einer Frau entdeckt, die mit ihrem Hund Gassi ging.

Vorstrafe wegen Vergewaltigung

Der Angeklagte - Vater von drei Kindern - weist in seiner Heimat eine Vorstrafe wegen Vergewaltigung auf. Acht Stunden nach der inkriminierten Bluttat soll er in dem Zinshaus, in dem er gemeinsam mit zwei Arbeitskollegen in einer Wohnung lebte, in Stunden über eine am frühen Morgen nach Hause kommende junge Frau hergefallen sein. Bei der Staatsanwaltschaft ist deswegen ein separates Ermittlungsverfahren wegen versuchter Vergewaltigung anhängig.

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge weist der Angeklagte ein erhöhtes Gewaltpotenzial, eine höhere Erregbarkeit und eine mangelhafte Impulskontrolle auf. Der Sachverständigen Sigrun Rossmanith zufolge war er zum Tatzeitpunkt aber voll zurechnungsfähig. Bei der fachärztlichen Untersuchung hatte der 36-Jährige noch nicht an ausgedehnten Erinnerungslücken gelitten. Im Gespräch mit Rossmanith soll er vielmehr damit geprahlt haben, was er mit seinen Fäusten alles anrichten könne.

(APA)

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