Schadenersatz

Wer wilde Tiere füttert, darf keine Angst haben

Auch wenn ein Sikahirsch nicht besonders groß wird, so hat er doch ein beeindruckendes Geweih.
Auch wenn ein Sikahirsch nicht besonders groß wird, so hat er doch ein beeindruckendes Geweih.(c) Getty Images (sandra standbridge)
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Eine Frau stürzte in einem Wildpark, weil sie sich in Sicherheit bringen wollte. Schmerzengeld erhält sie keines.

Wien. „Der direkte Kontakt mit den Tieren wird ein besonderes Erlebnis für Sie sein.“ Mit Sätzen wie diesen macht ein Wildpark seinen Gästen den Besuch schmackhaft. Doch nun kam es auch zu einem direkten Kontakt mit Anwälten und Richtern. Denn eine Besucherin des Tierparks hatte sich im Zuge einer von ihr vorgenommenen Fütterung verletzt. Aber nicht, weil ihr das Wild etwas angetan hatte, sondern weil die Frau auf einer präventiv eingeschlagenen Flucht gestürzt war. Denn ein im Gehege befindlicher Hund hatte das Wild nervös gemacht. Aber war das ein Grund abzuhauen?

Alles hatte mit einem Familienausflug begonnen. Mit Ehemann, Sohn und zwei Enkelkindern besuchte die Frau den Wildpark. Das Füttern der Tiere durch Gäste ist dort üblich, die Frau kaufte vom Betreiber des Tierparks dafür Maiskörner. Die Familie betrat das Gehege, um Sikawild zu füttern. Diese Tiere sind kleiner als Rotwild. Das Sikawild kann eine Schulterhöhe bis zu einem Meter und 80 Kilogramm an Gewicht erreichen. Die Tiere im Park sind an Menschen gewöhnt und zutraulich, doch haben sie ein Geweih, von dem Gefahr ausgehen kann.

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