Syrien

Die Ausbürgerung des IS-Kämpfers

Symbolbild.
Symbolbild. (c) APA/AFP/DELIL SOULEIMAN (DELIL SOULEIMAN)
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Die Stadt Wien entzieht dem mutmaßlichen IS-Anhänger Azad G. die österreichische Staatsbürgerschaft. Doch damit wäre sein Sohn staatenlos, sagt der Vater der „Presse“.

Wien. Wo ist Azad G.? Die Spuren des Wieners, der sich mutmaßlich dem sogenannten Islamischen Staat (IS) angeschlossen hatte, verlieren sich im Norden Syriens. Nach der Schlacht von Baghuz im März, als der IS besiegt wurde, kam G. in kurdische Gefangenschaft. Seither hat seine Familie weder von ihm gehört, noch eine Nachricht über seinen Verbleib erhalten – so er denn noch am Leben ist. Ungeachtet dessen will die Stadt Wien G. die österreichische Staatsbürgerschaft entziehen. Die entsprechende Prüfung sei erfolgt und ein Bescheid der zuständigen Magistratsabteilung MA 35 abgesendet, hieß es vor einigen Tagen.

Den Ausschluss aus der Staatsbürgerschaft prüfte der Magistrat gemäß Paragraf 33 des Staatsbürgerschaftsgesetzes: „Einem Staatsbürger, der freiwillig für eine organisierte bewaffnete Gruppe aktiv an Kampfhandlungen im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes teilnimmt, ist die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird.“

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