Gerichtsurteil

OLG Wien: easybank kassiert unzulässige Gebühren

MAYR Elke / WB
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Das Oberlandesgericht Wien hatte etliche Bank-Klauseln fürunzulässig erklärt. Sowohl die easybank als auch der VKIhaben ein Rechtsmittel eingelegt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat 14 Vertragsbestimmungen in den Geschäftsbedingungen der BAWAG-Direktbanktochter easybank als gesetzwidrig eingestuft und damit ein Urteil des Handelsgerichts (HG) Wien vom Oktober 2018 weitgehend bestätigt. Das teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Mittwoch mit. Der VKI hatte die easybank geklagt.

In der VKI-Klage ging es unter anderem um Klauseln der Vertragsbedingungen für Bankomat- und Kreditkarte, bei denen die Konsumentenschützer ungerechtfertigte Gebühren, Haftungsregelungen zu Lasten der Kunden sowie zu weitreichende Sorgfaltspflichten der Verbraucher beanstandeten.

So sah eine der vom OLG für unzulässig erklärten Klauseln vor, dass für Kreditkartentransaktionen, die außerhalb der Europäischen Union in Euro durchgeführt werden, ein Manipulationsentgelt anfällt. Ob die Transaktion außerhalb der EU erfolgte, wurde nach dem Standort des Vertragsunternehmens beurteilt. Das OLG Wien sah darin eine intransparente Regelung, weil unklar bleibt, was genau unter "Standort" zu verstehen ist.

In den Geschäftsbedingungen wurde auch ein "Abrechnungsentgelt Todesfall" in Höhe von 150 Euro festgelegt. Dabei handelt es sich aber laut OLG Wien um eine gesetzliche Pflicht des Kreditinstitutes im Rahmen der Verlassenschaftsabwicklung, die daher ohne zusätzliche Kosten für den Verbraucher erfüllt werden muss.

Unzulässig ist dem Urteil zufolge auch ein Entgelt für die "Rechtsfallbearbeitung" in Höhe von 100 Euro. Daneben wurden weitere Klauseln als unzulässig beurteilt, die zu strenge Sorgfalts-, Anzeige- und Meldepflichten der Konsumenten vorsahen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte der Oberste Gerichtshof das Urteil bestätigen, seien die fraglichen Entgelte an die Kunden zurückzuzahlen, sagt der VKI. 

Die easybank will sich mit dem Urteil nicht abfinden und hat ein Rechtsmittel dagegen eingelegt. Das erklärte ein Bawag-Sprecher am Mittwoch.

(APA)

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